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Jugendschutz-Harmonisierung scheint auf Schiene

Eine Harmonisierung des Jugendschutzes ist nahe. Sieben Bundesländer einigten sich in Graz auf Memorandum, Vorarlberg und Tirol sollen noch beitreten.

Wie die steirische Landesrätin Elisabeth Grossmann am Mittwoch in Graz mitteilte, haben sich Burgenland, Kärnten, NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark und Wien auf Kernpunkte geeinigt, die Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum umfassen. Das Memorandum soll im Jänner unterschrieben und Tirol und Vorarlberg zum Beitritt eingeladen werden.

Grossmann: “Historische Einigung”

Tirol habe bereits die angestrebten Bestimmungen im eigenen Landesgesetz und daher wenig Veränderungsbedarf, ergänzte Grossmann, die von einer “historischen Einigung” sprach.

Ausgehzeiten sollen einheitlich werden

Konkret sollen die Ausgehzeiten vereinheitlich werden, und zwar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr, vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 1.00 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.

Regelung zum Alkohol und Tabakverbot

Zweiter wesentlicher Punkt ist, dass der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein soll. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von harten Getränken sowie damit zubereiteten Mischgetränken verboten. Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können – außer, deren Anwendung wird ärztlich angeordnet.

In Sachen Jugendmedienschutz kam man überein, sich um eine bundesweite Regelung zu bemühen.

(APA; Red.)

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