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Jugendschutz: Ausgehen soll ab 16 Jahren unbegrenzt erlaubt sein

Dornbirn - Ausgehen soll in Österreich künftig ab 16 Jahren zeitlich unbegrenzt und vor allem einheitlich erlaubt sein. Das sieht ein Jugendschutz-Vorschlag von Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) vor, den er mit den Ländern bei der Konferenz der Landesjugendreferenten in Dornbirn am Freitag diskutieren möchte.
Jugendschutz: Mitterlehner und Länder unternehmen weiteren Anlauf
Anlauf für einheitliche Jugendschutz- Regeln
FPÖ- Jugendsprecherin Spiß zum Jugendschutz
Ein Sprecher des Ministers bestätigte gegenüber der APA einen Bericht der “Kleinen Zeitung” am Donnerstag, betonte aber auch, dass dies bereits in sechs Bundesländern der Fall sei. Auch der zweite große Knackpunkt – die harten alkoholischen Getränke – soll mittels zweier Varianten im Jugendschutz-Gesetz gelöst werden.

Allgemeines Jugendschutz-Gesetzt wird angestrebt

Die Harmonisierung der neun Landesgesetze zum Jugendschutz wird seit geraumer Zeit angestrebt, scheiterte bisher jedoch am Widerstand einzelner Länder. Ein Bundesgesetz wurde abgelehnt, die Lösung soll deshalb eine 15a-Vereinbarung bringen. Ein großer noch offener Punkt sind die unterschiedlich geregelten Ausgehzeiten.

 

In sechs Bundesländern – bis auf Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark – dürfen Jugendliche bereits jetzt ab einem Alter von 16 Jahren so lange feiern wie sie wollen. Mitterlehner schlägt hier eine Vereinheitlichung vor, die zu diskutieren sei. Kinder (bis 14 Jahren) sollen von 6 bis 22 Uhr unterwegs sein dürfen, Jugendliche von 14 bis 16 Jahren von 5 bis 24 Uhr. Darüber soll es keine Beschränkung geben.

15a-Vereinbarung: Zwei Alternativen

16 Jahre ist auch jene Altersgrenze, bis dahin der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten ist und auch ein Abgabeverbot gilt. Für Jugendliche von 16 bis 18 gelten je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen wie zum Beispiel eine Promillegrenze. Zur Diskussion stehen hier zwei Varianten: Künftig soll dem Landesgesetzgeber frei stehen, ob er für Über-16-Jährige gebrannten Alkohol generell erlaubt oder verbietet. Anstelle der gesplitterten Regeln könnten sich die Länder im Rahmen der 15a-Vereinbarung dann für eine der zwei Alternativen entscheiden.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Jugendschutz

Ziel ist es, durch möglichst einheitliche Bestimmungen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Jugendschutz zu verbessern. Ob sich die neun Ländervertreter und der Ressortchef tatsächlich einigen werden, sei aber “noch nicht abzusehen”. (APA)

SPÖ freut sich über geplante Einigung beim Jugendschutz

Ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz werde von der SPÖ Vorarlberg schon seit Jahren gefordert. Wie es nun aussieht, werde dieses zwar nicht zustande kommen, eine Vereinheitlichung der in die Kompetenz der Länder fallenden Jugendschutzgesetzgebung sei über innerstaatliche Verträge dennoch greifbar nah.

„Wir haben lange für eine Vereinheitlichung gekämpft, denn es ist bspw. nicht einzusehen, warum in St. Anton am Arlberg andere Regelungen bezüglich der Ausgehzeiten und des Alkoholkonsums herrschen als in Stuben am Arlberg“, so SPÖ-Jugendsprecherin Mirjam Jäger-Fischer zu den Verhandlungen über die offenbar im Entwurf existente 15a-Vereinbarung.

Bundesweite Einigung sinnvoll

Die JVP habe sich immer vehement gegen ein für alle Bundesländer geltendes Jugendschutzgesetz gewehrt und dazu sogar einen Antrag eingebracht. Die Folge war, dass Ausgehzeiten und Alkoholvorschriften in fast jedem österreichischen Bundesland unterschiedlich und deshalb ziemlich verwirrend waren. Eine bundesweite Einigung mache deshalb Sinn und sollte endlich umgesetzt werden, findet die SPÖ-Jugendsprecherin.

Dass sich nunmehr auch ein ÖVP-Minister für eine österreichweite Einigung einsetzt, begrüßt Jäger-Fischer deshalb umso mehr.

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