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Jugendlicher fasst Geldstrafe für gefährliche Drohung aus

Jemanden abzustechen - diese Drohung kann man zugeben. Aber beim Faschingswagen geht es für den Jugendlichen offenbar um die Ehre.
Jemanden abzustechen - diese Drohung kann man zugeben. Aber beim Faschingswagen geht es für den Jugendlichen offenbar um die Ehre. ©VOL.AT/Hofmeister
Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 17-jähriger Schüler wegen zweifacher gefährlicher Drohung verurteilt. Der junge Unterländer hatte einem Kollegen gedroht, er werde ihn abstechen.

Unter den Jugendlichen war es zum Streit gekommen. Daraufhin verfolgte der Verurteilte mit dem Traktor den Kollegen, der mit dem Fahrrad durch das Dorf fuhr, und rief ihm nach “Ich stech dich ab!” Dabei hielt er demonstrativ eine große Schraube in die Luft.

Die Jugendlichen kennen sich schon lange und sind in der Faschingszunft aktiv. Daher rührte auch der zweite Vorwurf: Der Angeklagte soll demselben Jugendlichen auch gedroht haben, dessen Faschingswagen anzuzünden. Doch hier blieb der 17-Jährige eisern, offenbar ging es um die Ehre: Während er die erste Drohung zugab, stritt er die Androhung des Anzündens vehement ab.

Der Jugendliche wurde am Ende des Prozesses zu 120 Euro Geldstrafe plus 120 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine ausführliche Version des Prozessberichts lesen Sie hier.

 

 

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