Ab Donnerstag herrscht Winterreifenpflicht - © VOL.AT/Roland Paulitsch
Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Dies bedeutet: Herrschen in diesem Zeitraum winterliche Fahrverhältnisse – Schnee, Eis, Matsch – müssen Winterreifen montiert sein. Liegen allerdings trockene Straßenverhältnisse vor, kann auch mit Sommerreifen gefahren werden. Die Gefahr, dass man auf einer Strecke auf winterliche Verhältnisse trifft, ist jedoch groß. Deshalb sollte jeder Lenker schon aus reiner Vorsichtsmaßnahme seinen Pkw entsprechend ausstatten. Was das Reserverad betrifft, gibt es allerdings eine Ausnahme. Dieser Reifen muss kein Winterreifen sein. Wichtig ist nur, dass er in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Als Winterreifen gelten jene, die mit dem M&S-Zeichen gekennzeichnet sind. Zudem müssen Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen. Hier gilt: Je mehr Profiltiefe, umso besser. Beim ÖAMTC gilt zudem die 4x4x4 Regel, wie Jürgen Wagner erklärt: „Wir empfehlen, vier gleiche Winterreifen zu verwenden, also den gleichen Reifentyp. Dann sollte der Reifen nicht länger als vier Jahre im Gebrauch gewesen sein und am Ende der Saison noch vier Millimeter Profiltiefe aufweisen.“
Vollzieht man den Reifenwechsel selbst, muss man in erster Linie darauf achten, ob die Reifen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, also keine Schäden und eine ausreichende Profiltiefe haben. Für die Montage an sich benötigt man außerdem die richtige Ausrüstung, wie Wagenheber und bei Alufelgen einen Drehmomentschlüssel fürs Anziehen. Möchte man auf Nummer Sicher gehen, lässt man den Reifenwechsel am besten beim Fachmann durchführen.
Lediglich das Zugfahrzeug muss Winterreifen aufweisen, nicht aber die Anhänger selbst. Diese sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Einzige Ausnahme sind allerdings Spikereifen. Hat das Zugfahrzeug welche montiert, muss auch der Anhänger diese haben.
Einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorrad, Moped, Mofa und Scooter und auch Mopedautos sind ebenfalls von der Winterreifenpflicht ausgenommen, allerdings bieten einige Reifenhersteller auch für diese Fahrzeuge Winterreifen an.
Mietwagen – hiermit sind auch Kleinlaster von Möbelhäusern gemeint – unterliegen natürlich auch der Winterreifenpflicht. Allerdings sollte sich der Mieter immer erkundigen, ob das entliehene Fahrzeug auch tatsächlich richtig ausgerüstet ist.
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