Diese sollte im Sinne der Gleichstellung für alle Einsatzfahrzeuge aller gemeinnützigen Hilfs- und Rettungsorganisationen gelten – unabhängig davon, ob sie Blaulicht verwenden oder nicht, so Schwärzler am Donnerstag in einer Aussendung.
Die von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) angekündigte Änderung der Mautordnung für Organisationen, die über einen Blaulicht-Bescheid verfügen, begrüße er ausdrücklich. Neben Feuerwehr, Polizei und Rotem Kreuz leisteten aber auch Berg- und Wasserrettung sowie der Arbeiter Samariterbund einen großen Beitrag für die Sicherheit im Land. “Es ist daher nicht einzusehen, dass es hinsichtlich der Befreiung von der Maut- und Vignettenpflicht Unterschiede für die Blaulichtorganisationen gibt”, so Schwärzler. Die Neuregelung müsse neben den Einsatzfahrten auch für Personen- und Materialtransporte, Übungen oder Fahrten zu Aus- und Weiterbildungen gelten.
(APA)
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