IV will zwölf Stunden Tageshöchstarbeitszeit
“Wir wollen nicht, dass die Menschen mehr arbeiten, sondern dass sie zum richtigen Zeitpunkt arbeiten können”, erklärte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer am Montag in einer Pressekonferenz.
Die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden sei in vielen Bereichen “nicht praktikabel”. Im Arbeitszeitgesetz sollten zwölf Stunden Tageshöchstarbeitszeit verankert werden. Ausnahmen kann sich Neumayer nur bei besonders hoher Belastung vorstellen, etwa bei schwerer körperlicher Arbeit. “Viele Arbeitsspitzen sind mit dem jetzigen Rahmen der Arbeitszeitvorschriften nicht zu bewältigen.”
Im Projektgeschäft und bei internationalen Unternehmen würde man oft mit dem Zehn-Stunden-Tag nicht auskommen. Durch innerbetriebliche Vereinbarungen auf sozialpartnerschaftlicher Basis könnten beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch davon profitieren. Neumayer verweist auch auf das Krankenanstaltsgesetz, wo die tägliche Höchstgrenze bei 13 Stunden liege.
Die Industrie wolle außerdem eine flexiblere Durchrechnung der Arbeitszeit: Die Durchrechnungszeiträume sollten auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Damit könnten die Unternehmen auf konjunkturelle Entwicklungen besser reagieren.
Die Gewerkschaften äußerten sich wenig überraschend ablehnend zu dem Vorstoß der Industriellenvereinigung. Der Bundesvorsitzende der Christgewerkschafter, ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl, weist die Forderung ebenso zurück wie Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).
Durch die derzeit verankerte Tageshöchstarbeitszeit werde gesundheitsschädigendes Ausbeuten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert, so Schnedl. Im Rahmen von Kollektivverträgen sei genügend Flexibilität möglich, die von den Unternehmen oft gar nicht genutzt werde. “Politik gegen die Mitarbeiter ist verantwortungslos und hat ausschließlich Gewinnmaximierung auf Kosten der Beschäftigten zum Ziel”, schließt Schnedl.
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