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Italiens Verfassungsreform endgültig unter Dach und Fach

Renzis politisches Programm ist eng an die Verfassungsreform geknüpft
Renzis politisches Programm ist eng an die Verfassungsreform geknüpft
Nach zweijähriger Debatte hat der italienische Premier Matteo Renzi am Dienstag seine Verfassungsreform im Parlament endgültig durchgebracht. Die italienische Abgeordnetenkammer billigte in sechster Lesung die Verfassungsreform mit 361 Stimmen. Sieben Parlamentarier stimmten dagegen. Die Deputierten der Opposition verließen bei der Abstimmung aus Protest den Plenarsaal.


Im Oktober will der Premier ein Referendum über die Reform durchführen und erteilt somit den Staatsbürgern das entscheidende Wort. Sollten die Italiener die Reform nicht billigen, sei er bereit, politische Konsequenzen zu ziehen, erklärte der Ministerpräsident. Renzis politisches Programm ist eng an die Verfassungsreform geknüpft.

“Erstmals zeigt die politische Klasse das Beste von sich. Sie zeigt den Mut, sich selbst zu reformieren. Die Politik erteilt dem Land eine großartige Lehre”, sagte Renzi. Die Verfassungsreform werde Italien klare politische Verhältnisse und Stabilität bescheren. “Heute ist ein historischer Tag für Italien. Die Politik reformiert sich selbst, die Demokratie siegt.”

Mit der Reform würde das geltende blockadeanfällige System aus zwei gleichberechtigten Parlamentskammern abgeschafft. Der neue Senat soll künftig nur mehr aus 100 Mitgliedern statt aus 315 wie bisher bestehen. 95 der künftigen 100 Senatoren sollen Vertreter der Regionen bzw. die Bürgermeister von Großstädten sein. Südtirol soll zwei Senatoren entsenden.

Der Senat wäre künftig nur noch für eine begrenzte Zahl von Gesetzen zuständig und würde bei Vertrauensabstimmungen nicht mehr gefragt werden. Der neue Senat soll für Europafragen, Ethik-Fragen, den Minderheitenschutz, Referenden und Verfassungsänderungen zuständig sein. Für die legislative Funktion in allen anderen Themenbereichen wäre nur mehr die Abgeordnetenkammer zuständig.

Geändert würde auch der Wahlmodus für den Staatspräsidenten: Das Staatsoberhaupt soll vom Parlament künftig in einer Geheimabstimmung möglichst mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Nach dem vierten ergebnislosen Wahlgang würde eine Mehrheit von drei Fünftel der Wahlberechtigten genügen, um das Staatsoberhaupt zu wählen. Diese würde nach dem siebenten Wahlgang auf drei Fünftel der tatsächlich Abstimmenden sinken.

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