Aufgrund dieses Beschlusses könnten Angehörige von NS-Opfern während des Zweiten Weltkriegs entgegen einer vorherigen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) Deutschland auf Entschädigung verklagen. Der Präsident der jüdischen Gemeinschaft in Italien, Renzo Gattegna, sprach von einem “historischen Urteil”. “Das Prinzip der Immunität der Staaten gilt nicht, wenn sie sich für Kriegsverbrechen oder für Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich gemacht haben”, betonte Gattegna.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte bereits entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
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