Der ehemalige ÖVP-Politiker Ernst Strasser muss ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof hat am Montag den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig bestätigt. Die Strafe wurde von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt reduziert. Strasser hat nach sechs Monaten im Gefängnis die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel zu beantragen.
Nach seiner damit endgültigen Verurteilung, gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, verließ Ernst Strasser ohne Kommentar den Justizpalast. Strasser hatte in seinem Schlusswort im Justizpalast eingeräumt, er müsse “einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht habe”. Er habe “die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen”. Das, was ihm die Anklage unterstelle, sei aber “nicht die Wahrheit”, insistierte Strasser. Sein Rechtsvertreter hatte in seinem Schlussvortrag eine “deutliche Strafreduktion” verlangt. Die vermeintlichen Lobbyisten hätten sich als Lockspitzel betätigt. “Wenn ihm die nicht die Karotte vor die Nase gehalten hätten, hätte er (Strasser, Anm.) die Tat nicht begangen”, gab er zu bedenken. Strasser sei jetzt “beruflich und gesellschaftlich tot.”
Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an der Uni Innsbruck, findet das Urteil gegen den früheren EU-Parlamentarier Ernst Strasser “etwas überzogen”. Immerhin habe es fast nur Milderungsgründe gegeben, etwa den ordentlichen Lebenswandel, die Unbescholtenheit oder dass niemand zu Schaden gekommen sei. Vor diesem Hintergrund seien die drei Jahre außerordentlich hoch, so Schwaighofer in der “ZiB2”.
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