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Intergeschlechtlicher kämpf für die Anerkennung eines dritten Geschlechts

Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher möchte erreichen, dass in seiner Geburtsurkunde sein Geschlecht in ein drittes, neutrales Geschlecht geändert wird.
Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher möchte erreichen, dass in seiner Geburtsurkunde sein Geschlecht in ein drittes, neutrales Geschlecht geändert wird. ©Michael Greenlar/The Syracuse Newspapers via AP
Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher hat gegen den Bescheid des Standesamtes Steyr Beschwerde eingereicht, seine Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch nicht ändern lassen zu können. So will er, dass der Eintrag entweder auf "X" , "anders" oder "inter" berichtigt wird. Voraussichtlich wird erstmals in Österreich ein Gericht über die Möglichkeit eines dritten Geschlechts entscheiden.

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt er offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtig stellen. Er beantragte für seinen Reisepass und im Geburtenbuch eine “wahrheitsentsprechende” Korrektur. Das Standesamt lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Gegen den Bescheid legte der Betroffene vergangenen Freitag beim Standesamt Beschwerde ein. Was die Neuausstellung des Reisepasses angeht, ist die Entscheidung noch ausständig.

Feld grundsätzlich offen

“Es gibt keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt”, erklärt Anwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda Helmut Graupner, der sich des Falls angenommen hat. Im Personenstandsregister sei nur vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Und dieses Feld sei grundsätzlich offen, sprich, man muss kein Kreuz machen sondern ein Geschlecht hinschreiben.

Nachdem Graupner nicht davon ausgeht, dass in Steyr der Beschwerde stattgegeben wird, wandert der Fall aller Voraussicht nach zum Landesverwaltungsgericht OÖ. Das wäre zugleich auch ein Präzedenzfall, Alex Jürgen klagt dann als erster Österreicher die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein.

Erst im Vorjahr habe der Menschenrechtskommissar des Europarates aufgerufen, bei der Ausstellung von Urkunden und Ausweisen intergeschlechtlichen Menschen einen Eintrag jenseits von den beiden gängigen Geschlechtern zu ermöglichen, gibt der Jurist zu Bedenken.

(APA)

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