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Innovation im Dienste einer bürgernahen Landesverwaltung

Bregenz – Die Vorarlberger Landesverwaltung arbeitet weiter an der Erweiterung und Verbesserung ihrer E-Government-Angebote
LH Herbert Sausgruber
Günther Eberle

 ”Das ist Innovation im Dienste der Bürgernähe, weil dadurch Amtswege und Wartezeiten eingespart werden können”, sagte Landeshauptmann Herbert Sausgruber heute, Dienstag, im Pressefoyer.

Auf der Homepage www.vorarlberg.at gibt es schon 150 Links zu Serviceleistungen des Landes, die vollständig elektronisch abgewickelt werden – Förderungen, Betriebsgründungen oder Anlagengenehmigungen, von den Bereichen Bauen und Wohnen bis Freizeit und Sport. Im laufenden Jahr sind schon fast 11.000 Anträge via Web-Formular beim Land eingegangen. Zu den meistverwendeten gehören die Bestellformulare der Landesbibliothek, die Gewerbeanmeldung sowie Förderanträge für Studienaufenthalte im Ausland.

Mit diesem vielfältigen Angebot nimmt Vorarlberg in Sachen E-Government im Ländervergleich eine federführende Position ein, bekräftigten Landesamtsdirektor Günther Eberle und Informatik-Abteilungsvorstand Thomas Gayer. Weitere Verbesserungen gibt es im Sinne einer sicheren und nachweisbaren elektronischen Zustellung und bei den sozialen Verfahren.

Das System der Dualen Zustellung bietet dem Land und den Gemeinden den Vorteil einer einheitlichen Schnittstelle für die elektronische nachweisliche Zustellung und Papierzustellung. Die Empfänger können ihre Dokumente quasi elektronisch weltweit rund um die Uhr online abholen. Voraussetzungen dafür sind die Bürgerkarte und die Registrierung bei einem Zustelldienst. Derzeit werden beim Land die Anonymverfügungen, Mahnungen, RSb-Schreiben aller vier Bezirkshauptmannschaften und die Wohnbeihilfen über die Duale Zustellung abgewickelt, ab 1. Jänner 2011 auch die RSa-Schreiben. Die Gemeinden versenden über die Duale Zustellung hauptsächlich Vorschreibungen und Bescheide aus dem Bereich Steuern und Abgaben. Seit Anfang Oktober ist auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung über die autorisierten Zustelldienste erreichbar, sodass eine nachweisliche Zustellung von Dokumenten in beide Richtungen möglich ist.

Ab 1. Jänner 2011 müssen elektronisch versendete Dokumente eine Amtssignatur tragen, die durch eine Bildmarke im Dokument ersichtlich ist. Der Empfänger kann dadurch überprüfen, dass ein Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereiches stammt und nicht verändert worden ist. Die betroffenen IT-Anwendungen des Landes werden derzeit für den Einsatz der Amtssignatur vorbereitet.

In den ersten Monaten des Jahres 2011 läuft auch die Pilotphase des Projektes SOVA (Soziale Verfahren automatisiert) an. Im Vollausbau sollen pro Jahr etwa 80.000 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 35 Millionen Euro auf elektronischem Wege weitgehend automatisch abgewickelt werden.

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