Normalerweise übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für den Transport per Rettungswagen in das nächste Krankenhaus, berichtet ORF Vorarlberg.
Laut Rot-Kreuz-Geschäftsführer Roland Gozzi wird in Vorarlberg niemand für einen Krankentransport durch das Rote Kreuz zur Kasse gebeten. Auch nicht im Fall, dass ein Patient auf der Fahrt oder am Unfallort stirbt, solche Fälle werden als Fehleinsatz verbucht.
Sonderwünsche müssen bezahlt werden
Nur in einem Fall müsse der Patient selbst bezahlen, zitiert der ORF Roland Gozzi. Wenn der Patient nicht in das nächstgelegene, sondern in ein Krankenhaus seiner Wahl gebracht werden will.
Bundesländerregelung
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. In Wien beispielsweise müssen die Hinterbliebene für die Kosten der Rettungsorganisation aufkommen, wenn eine Person bei einem Unfall stirbt.
(Red.)
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