31. März 2012 09:00; Akt.: 31.03.2012 09:00

Illegale Pkw-Entsorgung auf privaten Parkplätzen

Illegale Pkw-Entsorgung auf privaten Parkplätzen
von Wolfgang Heyer - Dornbirn – Rund 100 verwahrloste Pkw werden jährlich allein auf VOGEWOSI-Parkplätzen abgestellt.

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Dornbirn. Verwunderung. Verständnislosigkeit. Ärger. Fast täglich durchleben Vorarlberger Hausbesitzer diese Gefühlszustände, wenn sie auf ihrem Privatparkplatz plötzlich einen unrechtmäßig entsorgten Pkw vorfinden. Rechtsanwältin Birgitt Breinbauer bearbeitet allein im Auftrag der VOGEWOSI – Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. – drei bis vier solcher Fälle pro Woche. „Die Autos sind teilweise verwahrlost und werden ohne Kennzeichen abgestellt“, zeigt die Rechtsanwältin, dass ihr das Problem nur allzu gut bekannt ist.

Fahrer kommen nicht zurück

„Zuerst bringt der Hausverwalter eine Aufforderung zum Entfernen des Fahrzeugs an der Windschutzscheibe an“, zählt Breinbauer den ersten Schritt in solch einem Fall auf. Der Eigentümer wird unter Angabe einer Frist aufgefordert, seinen Wagen abzuholen. „Allzu oft bleibt diese Maßnahme ohne Erfolg, schließlich kommen die Fahrer niemals zu ihrem Pkw zurück“, erklärt die Rechtsanwältin, die ab diesem Zeitpunkt tätig wird und bei der Bezirkshauptmannschaft eine sogenannte Halteranfrage stellt. Auf diese Weise wird eruiert, auf wen das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. „Den Halter schreibe ich an, bitte ihn, das Auto wegzuschaffen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.“ In 50 Prozent der Fälle reagieren die Betroffenen und entsorgen ihr Auto an anderer Stelle. Gegen die andere Hälfte wird geklagt.

Ein Jahr auf dem Parkplatz

Bis zum abschließenden Ergebnis eines solchen Verfahrens kann bis zu einem Jahr vergehen. So lange bleiben die Fahrzeuge dann auf dem Privatparkplatz stehen. Die verärgerten Besitzer haben kaum eine Chance, etwas dagegen zu unternehmen. „In einem Rechtsstaat darf man keine Selbstjustiz betreiben. Also darf man sich an fremdem Eigentum nicht vergreifen und das offensichtlich nicht fahrbereite Fahrzeug auch nicht einfach abschleppen oder gar verschrotten lassen“, verweist die Rechtsanwältin auf die Kuriosität der Situation. Was den Parkplatzbesitzern bleibt, ist der Ärger.



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