Er habe ein Déjà-vu, die Vorwürfe kämen ihm bekannt vor, sagte Richter Günther Höllwarth zu Beginn der Verhandlung. Höllwarth hat die arbeitslose Bregenzerin am 15. Februar 2016 wegen Straftaten zum Nachteil ihres Freundes zu einer Geldstrafe von 1120 Euro verurteilt.
Gestern hat der Strafrichter die geständige 23-Jährige schuldig gesprochen, weil sie ihren Freund am 23. März 2016 erneut zum Opfer einer Straftat gemacht hat. Wegen des Vergehens der Verleumdung wurde über die Angeklagte eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Drogenkonsumentin hatte vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, der 26-Jährige sei am 23. März 2016 gewaltsam in ihre Bregenzer Wohnung eingedrungen. Die aufgedrückte Tür habe sie an der Nase getroffen. Sie sei gegen ihr Schuhregal gestürzt, das dadurch beschädigt worden sei.
Neben der Verleumdung legte ihr die Staatsanwaltschaft hingegen zur Last, sie habe ihn während eines Streits in ihrer Wohnung 30 Minuten lang eingesperrt.
Vom Vorwurf der Freiheitsentziehung wurde die Angeklagte dieses Mal jedoch im Zweifel freigesprochen. Denn ihr Freund in der On-off-Beziehung sagte vor Gericht aus, er sei wohl nur zwischen 10 und 15 Minuten lang eingesperrt gewesen. Das würde für den Tatbestand der Freiheitsentziehung in einer Wohnung nicht ausreichen, sagte der Richter.
Bei der Verhandlung am 15. Februar war auch wegen Freiheitsentziehung ein Schuldspruch erfolgt. Weil sie ihn eine Stunde lang in ihrer Wohnung eingesperrt hatte. Sie hatte Angst, ihn zu verlieren. Damals wurde die 23-Jährige auch deshalb verurteilt, weil sie ihrem Freund mit einer schweren Verleumdung gedroht hatte: Sie würde vor der Polizei behaupten, er habe sie vergewaltigt.
Das Februar-Urteil erging auch wegen Körperverletzung: Bei drei Vorfällen hatte sie ihren Freund jeweils leicht verletzt.
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