AA

ifs: Tagung zum Heimaufenthaltsgesetz

Ab 1. Juli 2005 unterliegen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in Pflegeheimen, Einrichtungen für geistig Behinderte oder psychisch Kranke und Krankenanstalten dem neuen Heimaufenthaltsgesetz.

Eine Informationstagung fand kürzlich in Batschuns statt. Die Abkürzung des neuen Bundesgesetzes “HeimAufG” (frei übersetzt: „Heime auf geht’s“) war den 60 TagungsteilnehmerInnen im Bildungshaus Batschuns Aufforderung genug, um gemeinsam über die Umsetzung zu diskutieren.

Dr. Georg Kathrein vom Justizministerium referierte die Grundzüge des neuen Gesetzes: Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn die Bewegungsfreiheit etwa durch ein Bettgitter eingeschränkt wird. Nur ein Arzt ist befugt, Freiheitsbeschränkungen anzuordnen.

Der oberste Vertreter der HeimleiterInnen Österreichs, Mag. Johannes Wallner, beleuchtete die Auswirkungen auf die stationäre Altenpflege: In den Heimen kommt es zu einem Paradigmenwechsel – die Bewegungsfreiheit erhält einen höheren Stellenwert als die unbedingte Fürsorge. Die HeimmitarbeiterInnen erhalten Rechtssicherheit, die BewohnerInnen gut überdachte Einzellösungen statt genereller Patentrezepte.

Dr. Herbert Spiess, seit einem Monat Leiter der neuen IfS-Heimbewohnervertretung für Vorarlberg, stellte seine MitarbeiterInnen vor – Brigitte Leitner für den Bezirk Dornbirn, Bernhard K. Fuchs für Bregenz und Bregenzerwald.

Dr. Spiess wird in Feldkirch, Bludenz und im Montafon tätig sein. Er beschrieb die Rolle der IfS-Heimbewohnervertretung als Dienstleistungsbetrieb für die BewohnerInnen – ihre Interessen sind zu vertreten – gleichzeitig sind sie auch Kooperationspartner der Einrichtungen. Gemeinsames Ziel aller ist es, den „fürsorglichen Zwang“ in Heimen transparent zu machen, darüber zu reden und gemeinsam nach weniger einschränkenden Lösungen zu suchen. In wenigen Fällen – so die Einschätzung der Experten – wird ein Gericht zur Klärung notwendig sein.

Waltraud Gollner, Amtssachverständige des Landes Vorarlberg für Pflegefragen, setzte sich mit den Perspektiven für die Heime auseinander. Ihr Resümee: Das Heimaufenthaltsgesetz bietet Chancen, die die Heime nützen müssen: mehr Qualität, weniger Überforderung des Personals, wobei nur gut ausgebildetes Personal die hohen Standards erfüllen kann – zum Wohl der HeimbewohnerInnen. (Quelle: ifs)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • ifs: Tagung zum Heimaufenthaltsgesetz