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IfS-Patientenanwaltschaft feiert 20-jähriges Jubiläum

20 Jahre IfS- Patientenanwaltschaft.
20 Jahre IfS- Patientenanwaltschaft. ©VOL.at/Sascha Schmidt
Rankweil - Seit dem Jahr 1991 ist die IfS-Patientenanwaltschaft auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig.

Vieles ist seither in der psychiatrischen Versorgung in Vorarlberg in Bewegung geraten. Die IfS-Patientenanwaltschaft nimmt nun ihr 20-jähriges Bestehen zum Anlass, am 18. November 2011 zu einer Tagung mit dem Titel „Ambulant vor stationär – Theorie oder Praxis?“ im Frastanzer „Haus der Begegnung“ einzuladen.

Im Jahr 1990 verabschiedete der Nationalrat das so genannte Unterbringungsgesetz (UbG), mit welchem das Ziel der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde psychisch Kranker in psychiatrischen Krankenhäusern verfolgt wurde. „Nach dem UbG ist ein Freiheitsentzug nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Gefahrenabwehr versagen“, erläutert Mag. Christian Fehr, Leiter der IfS-Patientenanwaltschaft. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Freiheitsentzug im psychiatrischen Krankenhaus von den real existierenden Versorgungsangeboten sowie von den Möglichkeiten und Mitteln unterschiedlicher Institutionen abhängig ist, die Betroffenen aufzunehmen und zu betreuen.“

Eine schrittweise Verbesserung der Lebenssituation

Am LKH Rankweil hatte die Ausgliederung von LangzeitpatientInnen unter Prim. Dr. Albert Lingg bereits vor Verabschiedung des UbG begonnen. Hinsichtlich der Ausgliederung von PatientInnen mit geistiger Behinderung kam Vorarlberg österreichweit eine Vorreiterrolle zu. Bereits 1994 waren praktisch alle PatientInnen mit geistiger Behinderung in Wohngemeinschaften untergebracht. Auch in den Folgejahren konnten LangzeitpatientInnen schrittweise in Wohngemeinschaften, Kolpinghäuser, Alters- und Pflegeheime entlassen werden, wodurch sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung erheblich verbessert hat.

Trotz dieser positiven Entwicklungen kommt es nach wie vor zu zwangsweisen Unterbringungen im psychiatrischen Krankenhaus. „Unsere primäre Aufgabe als Patientenanwälte ist es, die betreffenden PatientInnen als parteiliche VertreterInnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen und allgemein für eine Reduzierung von Zwangsmaßnahmen einzutreten“, berichtet Fehr. „So haben PatientInnen die Sicherheit, dass sich jemand um ihre Belange kümmert und sie nicht machtlos dem medizinischen Personal ausgeliefert sind.“

Aktuelle Problembereiche

Auch wenn mit den Errungenschaften der letzten Jahre – dem Ausbau der Sozialpsychiatrie, dem Aufbau einer persönlichen Assistenz oder der Installierung der Interessensvertretung für Psychiatrie-Erfahrene – große Erfolge erzielt werden konnten, sieht sich die IfS-Patientenanwaltschaft noch mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert. Beispielsweise haben PatientInnen zu wenige Auswahlmöglichkeiten, sich selbst eine für sie passende individuelle Betreuung zusammenzustellen, oder es gestaltet sich als problematisch, dass zunehmend junge PatientInnen in Altersheimen betreut werden sollen, da es an angemessenen Betreuungs- und Therapieangeboten fehlt. „Wünschenswert wären unterschiedliche Hilfsangebote wie niederschwellige Anlaufstellen mit Tagesstruktur und Freizeitaktivitäten, eine individuell gestaltete Betreuung zu Hause, unterschiedliche Wohnformen sowie eine sinnvolle und identitätsstiftende Arbeit“, so Fehr.

Jubiläums-Tagung mit ansprechendem Programm

Im Rahmen der Tagung „Ambulant vor stationär – Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs“ wird das 20-jährige Bestehen der IfS-Patientenanwaltschaft gefeiert. Hierzu lädt die Patientenanwaltschaft Interessierte am 18. November von 16.00 bis 20.00 Uhr in das Haus der Begegnung in Frastanz ein. Fachpersonen werden in Vorträgen interessante Impulse setzen und sich anschließend in einer Podiumsdiskussion mit dem Thema der Tagung auseinandersetzen.

Fact-Box:

IfS-Patientenanwaltschaft

Leitung: Mag. Christian Fehr
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel.: 05522/403-4040
E-Mail: ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at

 

Jubiläums-Tagung zum 20jährigen Bestehen

Ambulant vor stationär – Theorie oder Praxis?

Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs

18. November 2011

16.00 bis 20.00 Uhr

Haus der Begegnung in Frastanz

Im vergangenen Jahr unterstützte die IfS-Patientenanwaltschaft 1.346 Personen: 1.141 KlientInnen wurden im Unterbringungsverfahren vertreten sowie 205 nicht untergebrachte PatientInnen und deren Angehörige beraten.

(IfS)

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