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IfS für Freiheit, Würde und Sicherheit

Bregenz - Seit Jahren lebt die 92-jährige Frau B. im Pflegeheim. Trotz Verwirrtheit, Blindheit und eingeschränkter Gehfähigkeit verfügt sie über einen unbändigen Bewegungsdrang.

Ständig versucht sie, aus dem Bett zu klettern und die Hürde Bettgitter zu überwinden, was ihr manchmal sogar gelingt.

Als problematisch erweist sich dieser Drang nach Bewegung, da bereits ein Sturz aus Betthöhe zu ernsthaften Verletzungen, wenn nicht sogar zum Tode führen könnte.

Um diese Verletzungsgefahr zu minimieren, wurde Frau B. mit Gurten in ihrem Bett fixiert. Diese vermeintliche Steigerung ihrer persönlichen Sicherheit schränkte sie jedoch stark in ihrer Lebensqualität ein, da sie unter den Fixiergurten litt.

Mit der Intervention des IfS-Bewohnervertreters wurden das Pflegebett und das meiste Mobiliar aus dem Zimmer entfernt. Frau B. liegt nun auf einer Matratze am Boden. Was für das Pflegepersonal eine körperliche Belastung ist, bedeutet für Frau B. größtmögliche Bewegungsfreiheit und gleichzeitig Sicherheit.

Seit Installierung der IfS-Bewohnervertretung vor zwei Jahren setzt sich diese für die Freiheit, Würde und Sicherheit von sturzgefährdeten Personen in Heimen und Krankenhäuern ein. „Es gilt das Sturz- und Verletzungsrisiko dieser Menschen zu reduzieren, gleichzeitig aber deren Anspruch auf angemessene Bewegungsfreiheit gerecht zu werden und die Würde eines jeden zu wahren“, berichtet Dr. Herbert Spiess, Leiter der IfS-Bewohnervertretung. „ Ziel unserer Arbeit ist es, dem Personal in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten auf der Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes den Umgang mit Freiheitsrechten ihrer KlientInnen bewusst zu machen und Freiheitsbeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren.“

Individuelle Lösungssuche

Unter Freiheitsbeschränkungen versteht man alle Maßnahmen, die einen Menschen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken: z.B. Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen und beruhigende Medikamente. Eine solche Beschränkung darf lediglich vom behandelnden Arzt verordnet werden. Zudem sind Beschränkungen nur dann zu verantworten, wenn der betroffene Mensch in seiner geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt ist, sein Leben oder seine Gesundheit bzw. das Leben oder die Gesundheit anderer ernsthaft bedroht sind, die Gefahr durch sanfte Alternativen nicht abgewendet werden kann.

Werden Freiheitsbeschränkungen vorgenommen, ist die IfS-Bewohnervertretung zu benachrichtigen. „Wir besuchen den betroffenen Menschen vor Ort, sprechen mit dem Betreuungsteam und suchen nach individuell passenden Lösungen“, erzähl Spiess. „Die Betroffenen zeigen sich häufig erleichtert, dass sich jemand von außen um sie kümmert und sich für sie einsetzt.“ Ziel ist es, zu beurteilen, ob eine Freiheitsbeschränkung angebracht ist oder diese durch sanfte Alternativen ersetzt werden kann.

Die IfS-Bewohnervertretung – Leiter Dr. Herbert Spiess im Oberland, Brigitte Leitner im Bezirk Dornbirn und Bernhard Fuchs im Bezirk Bregenz – ist eine unabhängige Einrichtung, die ihre Dienste kostenlos zur Verfügung stellt.

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