In einem gerichtlichen Verfahren wird dann geprüft, ob der Patient tatsächlich eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Denn nur dann darf jemand gegen seinen Willen festgehalten werden. Der Patient hat so die Sicherheit, dass sich jemand um seine Belange kümmert und er nicht machtlos dem medizinischen Personal ausgeliefert ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der IfS-Patientenanwaltschaft ist der Einsatz für eine möglichst zurückhaltende Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Dazu zählen Beschwerden wegen durchgeführter Fixierungen mit Gurten am Bett, die Wahl und Dosis von Medikamenten oder das Wegnehmen der Privatkleidung.
Im vergangenen Jahr gab es 1072 Klientinnen und Klienten, die von der IfS-Patientenanwaltschaft vertreten wurden.
Begrüßt wird von der IfS-Patientenanwaltschaft die geplante Novellierung des Unterbringungsgesetzes von Jahre 1991. Noch in diesem Jahr soll die Novelle beschlossen werden und bereits am 1.Jänner 2010 in Kraft treten. In dieser Novelle werden erstmals auch Dinge wie die Wegnahme von Privatkleidung und persönlicher Gegenständen, die Einteilung von Geld oder die Überwachung per Video gesetzlich geregelt”, erklärt Mag. Christian Fehr, der Leiter der IfS-Patientenanwaltschaft am LKH Rankweil. (Quelle: IfS)
IfS-Patientenanwaltschaft
Landeskrankenhaus Rankweil
Telefon: 05522/403-4040
E-Mail: ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at
Web: www.ifs.at
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