Das Hypo-Sondergesetz ist nichtig, so entschied der Verfassungsgerichtshof. Der Bund könne nicht per Gesetz Landeshaftungen im Nachhinein für hinfällig erklären, so die Erkenntnis des Gerichtshofs. Dies sei ein Angriff auf das Grundrecht des geschützten Eigentums. Betroffen sind die nachrangigen Forderungen, die unter den Haircut fielen – und nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs zu unrecht ungleich belastet wurden.
“Sieg der Rechtsstaatlichkeit”
Michael Grahammer, Vorstandsvorsitzender der Hypo Landesbank Vorarlberg, sah diese Entscheidung kommen. “Es kann nicht sein, dass man per Gesetz Forderungen auslöscht”, erklärt er gegenüber VOL.AT. Er habe das Gesetz bereits vor einem Jahr massiv kritisiert, da es mehr Schaden als Nutzen mit sich bringe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof stelle damit auch einen Sieg der Rechtsstaatlichkeit dar.
Grahammer erwartet weitere Klagen
Die Hypo Vorarlberg sei von der Entscheidung nicht direkt betroffen, da man gegenüber der Heta keine nachrangigen Forderungen habe. Grahammer erwartet nun jedoch, dass die rechtliche Komplexität steigen wird. So wird vermutlich ebenfalls von Verfassungsgericht zu klären sein, welche der Forderungen unter das Moratorium der Finanzmarktaufsicht fallen und welche nicht – und wie rechtmäßig das Moratorium an sich ist.
Land Kärnten wieder mehr unter Druck
Grahammer erwartet, dass man nun einen Schuldenschnitt anstreben wird. “Wenn man mit den anderen Gläubigern einen Schuldenschnitt vereinbaren kann, dann kann man das auch mit ihnen”, erwartet der Hypo-Vorstandsvorsitzende. Die Entscheidung des Gerichts bringe aber auch weniger die Heta als Nachfolgerin der Hypo Alpe Adria als vielmehr das Land Kärnten unter Druck. Denn nun ist die Haftungsmasse des Landes wieder um einiges höher. Und diese wird schlagend, wenn die Heta ihre Schulden nicht bedienen kann.
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