Die für Freitag bestellten Auskunftspersonen Johannes Müller (ehemaliger Landesamtsdirektor), Harald Schneider (Leiter der Abteilung Regierungsdienste im Amt der Landesregierung) und Manfred Hellrigl (Leiter des Büros für Zukunftsfragen) sollen im Zusammenhang mit einem Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2006 befragt werden. Damals nämlich entschied das Landesparlament, den “Global Marshall Plan” zu unterstützen. Teil des “Global Marshall Plans” ist es, “faire Finanzströme” zu ermöglichen und zu fördern. Das Trio soll beleuchten helfen, inwieweit dieser Anspruch im Land gelebt wurde.
Lange Liste an Auskunftspersonen
Weiters werden in der Sitzung am Freitag die nächsten Auskunftspersonen festgelegt und geladen. Das werden sein: Alt-Landeshauptmann Herbert Sausgruber, der aktuelle Regierungschef Markus Wallner (ÖVP), Hypo Vorarlberg-Aufsichtsrats- und Ex-Vorstandsvorsitzender Jodok Simma, Hypo Vorarlberg-Chef Michael Grahammer sowie Karl Fenkart und Stefan Tratter als Leiter und Mitarbeiter der Abteilung Vermögensverwaltung im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Akten nicht ausreichend
Allerdings werden diese Personen wohl nicht explizit zu Bank-Inhalten Stellung nehmen müssen, sondern zur “Aktenanforderung” seitens des U-Ausschusses, wie die APA von Ausschussmitgliedern erfuhr. “Die gelieferten Akten sind nicht geeignet, den Untersuchungsgegenstand ausreichend zu beleuchten”, heißt es bei der SPÖ. Es stelle sich die Frage, warum Akten nicht geliefert wurden und ob die gelieferten Akten vollständig seien – was man mit den Auskunftspersonen klären wolle.
Verfahrensanwalt sieht kein Problem bei Aktenlieferung
SPÖ-Chef Michael Ritsch hat sich als Initiator und Vorsitzender des U-Ausschusses zuletzt sehr unzufrieden über den Umfang der gelieferten Akten und auch über das Ausmaß der geschwärzten Stellen geäußert. Verfahrensanwalt Karl Weber jedoch sah in einer Stellungnahme die Vorgangsweise der Akten-Lieferanten gedeckt. Zwar habe der Verfassungsgerichtshof nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung im Hypo-U-Ausschuss des Nationalrats das Recht und auch die Pflicht, verbindlich zu entscheiden, ob Akten geschwärzt oder ungeschwärzt vorzulegen sind. “Nur ist die Konstruktion in der Vorarlberger Landesverfassung eine andere: Hier sind keinerlei Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen”, so Weber.
Geladen werden die nächsten Auskunftspersonen für den 13. Oktober. Die am 16. und am 26. September anberaumten Sitzungen werden entfallen, da eine Bandscheiben-Operation SPÖ-Chef Ritsch in die Reha zwingt.
(APA)
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