Hypo-Bericht: Strache fordert Rücktritt von Bundeskanzler Faymann
FPÖ-Chef Heinz Christian Strache hat am Donnerstag in der Causa Hypo Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) als “Gesamtverantwortlichen der Regierung” in die Pflicht genommen.
FPÖ will Sondersitzung zur Hypo
“Das geht jetzt nicht, zur Tagesordnung übergehen”, sagte Strache in Richtung Kanzler Faymann und kündigte an, noch am Donnerstag die Klubobleute der anderen Oppositionsparteien zu kontaktieren um noch vor Weihnachten eine Sondersitzung zum Bericht der Hypo-Untersuchungskommission durchzuführen. FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek sagte, Bundeskanzler Faymann solle dringend mit Bayern verhandeln.
Prinzipiell liege durch den Bericht “klar am Tisch, wo Verantwortlichkeiten zu definieren sind”, so Strache am Donnerstag vor Journalisten in Wien. Von Finanzminister Hans Jörg Schelling forderte der Chef der größten Oppositionspartei, umgehend die angedachte Anfechtungsklage gegen die “Notverstaatlichung ohne Not” einzubringen. Schelling überlegt diese und sieht die Möglichkeit durch den Griss-Bericht auch tendenziell bestärkt, wie er am Mittwoch angedeutet hatte.
U-Ausschuss zur Verstaatlichung
Nach der Sondersitzung müsse es natürlich einen U-Ausschuss zur Hypo-Causa geben, sagte Strache weiter – vor allem zur Verstaatlichung, bei der sich Ex-Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) über den Tisch ziehen habe lassen und der Zeit danach, in der dessen Nachfolgerin Maria Fekter (ÖVP) nicht gehandelt habe.
Auch verwehrte sich Strache auf Nachfrage nicht, auch die Zeit der Hypo noch als Kärntner Bank unter Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) zu untersuchen. Die Landeshaftungen seien auch der erste Teil der Hypo-Misere gewesen – aber aus Sicht Straches hätten diese durch den Verkauf an Bayern “nie schlagend werden können”; nur ohne Verkauf hätten diese gefährlich werden können.
Strache ortete auch etwaig mögliche strafrechtliche Konsequenzen für (ehemals) politisch Verantwortliche: Aus dem Griss-Bericht lese er heraus, dass “offenbar aus parteitaktischen Gründen mutwillig gegen Steuerzahler” vorgegangen worden sei.
“Strache bis zum Hals im blauen Hypo-Sumpf”
Die SPÖ ließ die Kritik der Freiheitlichen zum wiederholten Mal nicht auf sich sitzen und forderte neuerlich eine Entschuldigung von FPÖ-Chef Strache beim Steuerzahler. Schließlich sei Strache und seine FPÖ “Verursacher” des Hypo-Desasters, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos in einer Aussendung am Donnerstag.
“FPÖ-Chef Strache steckt bis zum Hals im blauen Hypo-Sumpf, der ohne das Eingreifen der Regierung völlig ungebremst auf ganz Österreich übergeschwappt wäre”, so Darabos weiter in Verteidigung der Verstaatlichung der Hypo Ende 2009 und mit Verweis auf die “wahnsinnigen Landeshaftungen bis zu einer Höhe von unglaublichen 23 Milliarden Euro”.
In der Aufregung um das Hypo-Desaster ist auch auf die Front rund ums umstrittene Hypo-Sondergesetz nicht zu vergessen. Die Opposition will noch vor Weihnachten ihre länger angekündigte dahingehende Verfassungsklage einbringen. Heute habe man sich bei Gesprächen am Rande des Finanzausschusses endgültig über das inhaltliche Vorgehen geeinigt, so FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek auf APA-Anfrage.
Opposition plant Verfassungsklage
Ziel ist es laut Podgorschek, dass das notwendige Drittel der Abgeordneten (zumindest 61) – Vertreter von NEOS, Grünen und FPÖ – kommende Woche unterschreibt, und so die mögliche Verfassungsklage übernächste Woche eingebracht wird.
Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler sieht in der Klage “die große Chance, dass neue Wege in der Abwicklung (der Hypo-Bad Bank Heta, Anm.) beschritten werden können”, denn das Sondergesetz sei schließlich “noch nicht durch”, sagte er gestern. Die drei Parteien wollen, dass alle Gläubiger belastet werden – sprich eine Insolvenz.
“Es geht um den Rechtsstaat. Es geht um den Schutz des Eigentums”, sagte NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable, dessen Fraktion die anderen Oppositionsparteien zum geplanten Schritt eingeladen hatte, zuletzt.
Vom “einseitigen Schuldenschnitt”, wie ihn die Oppositionsparteien orten, sind verschiedene Gläubiger betroffen, deren Beschwerden zum Hypo-Sondergesetz vom Verfassungsgerichtshof bereits geprüft werden. (red/APA)
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