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Hundestaffel "ÖRD" sucht Förderer - und sorgt nicht nur mit Namen für Irritationen

Derzeit sucht eine Rettungshundestaffel Förderer in Vorarlberg. Zu Irritationen führt dabei nicht nur die Namensähnlichkeit zum Österreichischen Rettungsdienst ÖRD. Denn offizielle Einsätze hat die Einsatzorganisation hierzulande (noch) nicht. Dies sollte man sich bei einer Förderung bewusst sein.

Wenn es derzeit in Vorarlberg klingelt, könnte die “Österreichischer Rettungsdienst Einsatzorganisation für Rettungshunde” vor der Tür stehen. Diese bittet um eine jährliche Spende als Förderer des Vereins. Manch einer der künftigen Förderer könnte jedoch skeptisch werden, schließlich ist die angegebene Webseite der Rettungshundestaffel nicht online und als Adresse ein Postfach angegeben. Zu Konflikten führt jedoch vor allem der Schriftzug “ÖRD – Österreichischer Rettungsdienst”.

ÖRD ist nicht gleich ÖRD

In Österreich entscheiden die Bundesländer, wer als Rettungsorganisation gilt und wer nicht. Der Österreichische Rettungsdienst (ÖRD) ist in Salzburg und auch in Tirol als Blaulichtorganisation anerkannt und tätig. Die ÖRD Einsatzorganisation Rettungshunde wiederum ist in Niederösterreich als Rettungsorganisation akzeptiert und eingetragen. Das Verhältnis zwischen den beiden Organisationen ist nicht gerade entspannt. “Die auf der Erklärung abgebildete Person ist kein förderndes Mitglied des Österreichischen Rettungsdienst ÖRD Bundesverband, oder einem seiner behördlich anerkannten Landesverbände und Bezirksstellen”, betont man vonseiten des Bundesverbands des ÖRD. Vonseiten dieses Rettungsdienstes sei eine solche Art der Mitgliedersammlung nicht gestattet: “Es sind offensichtlich verschiedene gewerbliche Firmen und Vereine in der Spendenszene österreichweit, auch in  Vorarlberg unter sehr ähnlicher oder genau gleicher Namensführung, wie unsere Organisation unterwegs, welche zur Verwechslung mit unserer anerkannten Rettungsorganisation führen können.”

Der Spendenzettel bietet durchaus Verwechslungspotential - VOL.AT/Schäfer
Der Spendenzettel bietet durchaus Verwechslungspotential - VOL.AT/Schäfer ©Der Spendenzettel bietet durchaus Irritationspotential – VOL.AT/Schäfer

Spendensammler sind eingetragener Verein

Der in Salzburg beheimatete Bundesverband sieht darin eine Täuschung der Spender und verweist auf laufende Ermittlungen der Tiroler Polizei. Karlheinz Riesenberger, Präsident der Einsatzorganisation, widerspricht dem heftig. Als in Kärnten eingetragener Verein sei schließlich sowohl Logo als auch Name geschützt und damit korrekt. Dieser sei auch patentrechtlich als Marke geschützt – als einziger ÖRD. Die Einsatzorganisation selbst sei mit der Ortsgruppe Mäder ja auch in Vorarlberg vertreten, welche schon mehrere Titel bei Rettungshundemeisterschaften erringen konnte. Nicht zuletzt deshalb strebe man auch in Vorarlberg die Anerkennung als Rettungsorganisation an – auch wenn dies zugegebenermaßen im Ländle nicht gerade leicht sei. Und dass sich der Salzburger ÖRD mit einer Handvoll Mitglieder als Bundesverband bezeichne, bezeichnet Riesenberger selbst als fragwürdig.

Tatsächlich ist die “übliche Anwerbung unterstützender Mitglieder für Vereine” auch ohne Sammlungsbewilligung in Vorarlberg gestattet, die Haussammlung der Hundestaffel damit legal. Die Webseite der Einsatzorganisation sei aufgrund einer Wartung offline, man sei jedoch über Facebook jederzeit erreichbar. Dort könnten sich auch die Förderer ein Bild von der Einsatzorganisation machen. Der Konflikt zwischen den beiden Organisationen besteht schon seit Jahren. Schuld dürften frühere gemeinsame Wurzeln sein, bevor man getrennte Wege ging.

Ausbildung von Rettungshunden als Hobby

Der ÖRD Bundesverband kreidet den in Vorarlberg fehlenden Status als Rettungsorganisation der Hundestaffel an, der Name könnte hier einen falschen Eindruck erwecken. “Uns sind im Bereich Vorarlberg auch keinerlei Dienststellen von solchen ähnlich unserer Organisation lautenden Vereinen oder Firmen bekannt, die von der  Landeswarnzentrale, Polizei, Rotem Kreuz bei einem Notfall zu einem Einsatz aufgefordert werden. Wofür, mit welcher Gegenleistung also tatsächlich geworben und abkassiert wird, bleibt uns bisher unbekannt”, kritisiert der Bundesverband in der schriftlichen Stellungnahme gegenüber VOL.AT.

Rettungsgesetz kennt nur Hundestaffel der Bergrettung

Vonseiten der Einsatzorganisation verweist man gleichzeitig auf die Ausbildung von Rettungshunden, Schulbesuche in Vorarlberg und die Unterstützung von Sehbehinderten beim Erwerb und Ausbildung von Blindenhunden in Tirol. In anderen Bundesländern sind sie bei der Personensuche durchaus tätig. Dennoch, in Vorarlberg sind weder der ÖRD Bundesverband noch die Einsatzorganisation anerkannte Rettungsdienste nach dem Rettungsgesetz. Offiziell sind im Ländle nur das Rote Kreuz, der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung jeweils im Rahmen ihres Landesverbandes und indirekt auch der Arbeitersamariterbund.

Selbst Rettungshundebrigade kämpft um Anerkennung

Nur diese Organisationen werden in einem Notfall alarmiert, die “offizielle” Rettungshundestaffel ist Teil der Bergrettung. Bei Großereignissen zieht diese für gewöhnlich die “Österreichische Rettungshundebrigade” bei, jedoch rein auf privatvertraglicher Basis. Diese kämpft selbst seit Jahren um die offizielle Anerkennung durch das Land Vorarlberg als Rettungsorganisation – und den damit verbundenen Förderungen und Aufnahme in die Alarmierungskette. Bei der ÖRD Einsatzorganisation Rettungshunde strebt man dies ebenfalls an. Offiziell sind damit jedoch alle Rettungshundestaffeln außerhalb der Bergrettung reine Hundesportvereine, ohne dass sie bei echten Notfällen eingesetzt werden.

Zwei Wochen Rücktrittsrecht

Generell rät die Arbeiterkammer Vorarlberg regelmäßig vor Haussammlungen, da diese mitunter auch von Einbrechern zum Auskundschaften genutzt werden. Im Zweifelsfall sollte man den Erlagschein behalten und bei der jeweiligen Spendenstelle nachfragen. Opfern von kriminellen Sammlern sollten diese bei der Polizei anzeigen, Abbuchungsaufträge können bei der Hausbank innerhalb von 14 Tagen direkt aufgekündigt werden – wie bei Haustürgeschäften ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von zwei Wochen besteht.

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