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Kein Bordell in Hohenems: Bewerber-Anwalt Sanjay Doshi erhebt Einspruch

Die Bordellpläne in Hohenems sind noch nicht vom Tisch. Der Projektbetreiber hat Einspruch erhoben.
Die Bordellpläne in Hohenems sind noch nicht vom Tisch. Der Projektbetreiber hat Einspruch erhoben. ©VOL.AT-Roland Paulitsch
Hohenems. - Mit einem klaren Votum von 7:1 sprach sich der Hohenemser Stadtrat am 23. Jänner 2012 gegen ein Bordell in der Grafenstadt aus. Rechtsanwalt Sanjay Doshi hat nun Einspruch gegen den Negativ-Bescheid erhoben. Das bestätigen Bürgermeister Richard Amann und Bewerber Hermann Hahn auf VOL.AT-Anfrage.

In der Hohenemser Stadtrats-Sitzung informierte Bürgermeister Richard Amann über den Einspruch gegen den Negativ-Bescheid. “Der Einspruch wurde vor etwa 10 Tagen eingebracht”, sagt Bürgermeister Richard Amann. In der Stadtratssitzung informierte er seine KollegenInnen über die weitere Vorgehensweise. “Wie jeder andere Bescheid auch wird dieser nun von einer Berufungskommission behandelt.” Bürgermeister Amann sieht jedoch keine großen Möglichkeiten, dass der Negativ-Bescheid aufgehoben wird. Das lässt er im Gespräch durchblicken. “Es gilt das Vorarlberger Sittenwidrigkeitsgesetz. Daran haben wir uns gehalten.” Projektbewerber Herbert Hahn möchte sich nicht weiter zu den Bordell-Plänen äußern, er verweist auf Anwalt Sanjay Doshi.

Sanjay Doshi: “War eine rein politische Entscheidung”

Rechtsanwalt Sanjay Doshi sagt im VOL.AT-Gespräch. “Die Begründung für den Negativ-Bescheid war aus meiner Sicht unzureichend.” Im Sittenpolizeigesetz heißt es, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bordell betrieben werden darf. Eine Bewilligung nach dem Sittenpolizeigesetz kann in Vorarlberg allerdings nur erteilt werden, wenn ein Bordell geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken “Herr Hahn hat alle Auflagen erfüllt, aber in Hohenems geht man davon aus, dass es keine ‘Störungen’ gibt. Daher gibt es auch kein Bordell. Der Punkt jedoch ist: Was ist unter Störung zu verstehen? Darüber verliert die Stadt Hohenems in ihrem Bescheid kein Wort. Ich gehe davon aus, dass auch illegale Prostitution als Störung zu sehen ist. Die Stadt Hohenems geht in ihrem Bescheid aber nicht darauf ein.” Für Anwalt Sanjay Doshi war der Negativ-Bescheid so gesehen eine rein politische Entscheidung: “Ich bin neugierig wie das Ganze ausgeht.”

Bis zum Verfassungsgerichtshof

Der Feldkircher Anwalt kündigt auch an, dass er mit seinem Mandanten durch alle Instanzen gehen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Berufungskommission den Einspruch abweisen wird: “Das Gesetz ist aus den 70er-Jahren und meiner Ansicht nach verfassungswidrig. Wir werden daher auch den Verfassungsgerichtshof anrufen, falls es nötig ist.”

Negativ-Votum sorgte für viel Wirbel

Das klare Negativ-Votum der – vor allem Freiheitlichen – Emser Stadträte hatte bei Projektbetreiber Hermann Hahn für großen Unmut gesorgt. In den Vorarlberger Nachrichten sagte er damals: „Die beiden blauen Stadträte haben mir vor eineinhalb Jahren in einem Gespräch ihre Unterstützung für das Projekt zugesagt. Das war für mich die Entscheidungsgrundlage dafür, die Bewerbung für ein Bordell zu betreiben und auch entsprechende Investitionen zu tätigen. Am Schluss sind sie einfach umgefallen. Sie erzählten mir, sie könnten nicht zustimmen, weil die Frauen dagegen seien. Ich bin maßlos enttäuscht.“ Lobende Worte fand er hingegen für den “Emsigen” Bernhard Amann, der als einziger für ein Bordell in Hohenems gestimmt hat und die Pläne auch heute noch unterstützt: “Es ist gut, dass die Betreiber sich wehren.”
(MSP)

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