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Höherer Mindestlohn für Wiener Anwaltsassistenten

Wiens Anwaltsassisten erhalten einen höhreren Mindestlohn
Wiens Anwaltsassisten erhalten einen höhreren Mindestlohn ©bilderbox.com (Symboldbild)
Assistenten von Wiener Anwälten bekommen ab 1. Oktober 2017 einen höheren Mindestlohn. Darauf einigten sich Rechtsanwaltskammer Wien und Gewerkschaft. Die rund 15.000 Anwaltsassistenten erhalten nun 1.500 Euro brutto.

Bisher liegt das Mindestgrundgehalt für Kanzleiangestellte bei Rechtsanwälten in Wien laut dem derzeit geltenden Kollektivvertrag bei 1.023 Euro brutto. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat allerdings eine Entlohnungsrichtlinie erlassen, wonach alle Rechtsanwälte in ganz Österreich ihren Kanzleikräften derzeit mindestens 1.250 Euro brutto zahlen müssen. Ein Verstoß dagegen würde disziplinarrechtlich geahndet, so der ÖRAK.

Neuer Mindestlohn laut Gewerkschaft “Meilenstein”

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) lobt in einer gemeinsamen Aussendung mit der Wiener Rechtsanwaltskammer die Einigung als “Meilenstein”. Diese Wertschätzung der Beschäftigten sei in anderen Bundesländern noch ausständig, so Karl Dürtscher, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. “Unser Ziel bleibt ein bundesweiter Kollektivvertrag, um dieses Mindestgrundgehalt flächendeckend zu erreichen – die Wiener haben hier absolute Vorbildwirkung.” Auch Rechtsanwaltskammer Wien-Präsident Michael Enzinger zeigt sich über die Einigung und die ausverhandelten Verbesserungen sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer erfreut: “Es ist ein wichtiger Schritt, dass der bestehende Kollektivvertrag auf den von der Regierung geforderten Mindestlohn erhöht wurde.”

Kein bundesweiter Kolektivvertrag für Anwaltsassistenten in Sicht

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Rupert Wolff, erteilt dem Wunsch der Gewerkschaft nach einem bundesweiten KV für Anwaltsangestellte eine Absage. “Die Gewerkschaft muss sich hier mit den Landeskammern in Verbindung setzen”, sagte Wolff auf APA-Anfrage. Die Anwaltskammern in den Ländern seien eine Einrichtung des Föderalismus, und die Anwälte Mitglied jener Landeskammer, wo sie ihren Kanzleisitz haben. Eine RA-Kammer könne nur für ihre Mitglieder einen KV abschließen. Er selber könne nur als Bevollmächtigter der neun RA-Kammern agieren. Derzeit haben drei Bundesländer-Kammern überhaupt keinen Kollektivvertrag für Kanzleiangestellte, nämlich Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.

Im Mai hat der ÖRAK eine Anhebung der Mindestentlohnung für Kanzleiangestellte beschlossen. Der Mindestlohn von derzeit 1.250 Euro brutto wird in zwei Stufen angehoben. Ab 1.1.2018 auf 1.350 Euro brutto, ab 1.1.2019 dann auf 1.500 Euro brutto. Laut ÖRAK ist die Entlohnungs-Richtlinie für alle Wiener Rechtsanwälte verbindlich. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie werde von der Rechtsanwaltskammer geahndet.

(APA/Red.)

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