Höhere Parteienförderung doch nicht nachgezahlt
Der Fehler sei “leider bei der Budgeterstellung passiert”, so Ostermayer. Die dem zugrunde liegende Auslegung des Gesetzes im Bundeskanzleramt – wonach eben die Förderungsdifferenz ab 1. Jänner 2012 auszuzahlen ist – wird man so nicht mehr hören: “In der Formulierung kann man tatsächlich beide Varianten sehen”, so Ostermayer. Doch nach Gesprächen mit den zuständigen Beamten sei nun sichergestellt, dass das “das jetzt auch entsprechend restriktiv interpretiert wird”, und zwar im Sinne des “politischen Willens”.
43 Mio. Euro waren im Budgetvoranschlag des Kanzleramts für die Parteienförderung vorgesehen. Das wären 27,7 Mio. Euro mehr gewesen, als heuer ausgezahlt wurden. Die Streichung der bisher nach Nationalratswahlen ausgezahlten Wahlkampfkostenrückerstattung (zuletzt 14 Mio. Euro) wäre somit mehr als kompensiert worden. Nach den Neuberechnungen macht der Förderbetrag nun 36 Mio. Euro aus.
Das Kanzleramt begründete zuerst die rückwirkende Erhöhung damit, dass das Gesetz “eindeutig” eine Auszahlung der höheren Fördersumme schon für das gesamte Jahr 2012 vorsehe. Entscheidend wäre demnach nicht das Datum des Inkrafttretens des neuen Parteienförderungsgesetzes mit 1. Juli, sondern die danach im Gesetz folgende Übergangsbestimmung. Nachdem SPÖ, ÖVP und Grüne das Gesetz anders als das Bundeskanzleramt interpretierten, sprach man auch dort von einem “Irrtum”.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.