Er stand wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten sowie versuchter falscher Beweisaussage vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwischen dem 17-jährigen Vorarlberger und dem 15-jährigen Mädchen kam es im Herbst vergangenen Jahres zum ungeschützten Oralverkehr. Die junge Dame wusste nichts von der HIV-Infektion ihres Partners. Der Bursch zeigte sich zum Sachverhalt geständig und erklärte, er habe die Intimitäten für ungefährlich gehalten. “Ich dachte, wenn sie keine größere Wunde im Mund hat, kann nichts passieren”, so seine Verantwortung vor Gericht. Für den weiteren Prozessverlauf schloss Richter Othmar Kraft die Öffentlichkeit zum Schutz der Jugendlichen aus. Nach einer knappen Stunde erfolgte der Schuldspruch.
Täter wollte Zeugin zu Falschaussage überreden
Darüber hinaus wollte der junge Mann das Mädchen überreden, sie solle aussagen, man habe ein Kondom verwendet. Doch die Heranwachsende entschied sich für die Wahrheit. Diesen Beeinflussungsversuch wertete das Gericht als versuchte Bestimmung zur Falschaussage. “Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern”, erklärte der Richter. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so Kraft abschließend.
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