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Hickhack im Skilehrer-Verband - Wahlen müssen wiederholt werden

Die Gäste bekommen davon nichts mit, aber im Verband der Skilehrer gärt es.
Die Gäste bekommen davon nichts mit, aber im Verband der Skilehrer gärt es. ©VOL.AT/Lech
Bei den Vorarlberger Skilehrern gärt es weiter: Weil bei den Verbandswahlen im Herbst 2015 einige Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, müssen sie wiederholt werden. Mit der Neuausrichtung beauftragt wurde der aktuelle Vorstand - der gerade erst für ungültig gewählt erklärt wurde.

Dass die Wahl aufgehoben wurde, stelle ein absolutes Novum im österreichischen und Vorarlberger Skilehrerwesen dar, zitiert der ORF Vorarlberg den langjährigen Obmann Erich Melmer, der nach 26 Jahren an der Verbandsspitze nicht mehr zu den Wahlen im November 2015 angetreten war.

Mehrfache Stimmabgaben

Die Beobachtungen des Alt-Obmanns am Wahltag waren es, die nun zur Aufhebung der Wahl führten. Mit seinem Einspruch bewirkte er eine Prüfung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde. Diese stellte die Beteiligung von Nicht-Mitgliedern und auch Mehrfach-Stimmabgaben fest. Die Wahlen sind somit rechtswidrig und müssen wiederholt werden.

Ein interessantes Detail ist, dass die im Amt der Landesregierung ansässige Sportabteilung allerdings einen anderen Grund im Bescheid ausweist. Denn die Einsprüche von Erich Melmer und eines weiteren Vebandsmitglieds wurden wegen fehlender Parteistellung abgewiesen. Im Bescheid werden stattdessen stattdessen verspätete Wahlvorschläge und lückenhafte Eingangskontrollen am Wahltag angeführt.

Für die Sportabteilung seien bereits diese Gründe ausreichend gewiesen, berichtert der ORF. Der Wahlleiter, der in der Sportabteilung beschäftigt ist, habe sich jedenfalls nichts vorzuwerfen und schiebt die Verantwortung auf den Skilehrerverband.

Neue Wahlen erst im Mai?

Dort bleibt nun der rechtwidrig gewählte Vorstand im Amt und soll die Neuwahlen organisieren. Schon dieser Umstand sorgt bei einigen Mitgliedern für Unmut. Aber auch eine fehlende klare Vorgabe des Landes, wann und wie die Wahl abgehalten werden muss, sorgt für Wirbel: Denn wenn die Wahlen erst nach der Saison stattfinden, könnten etwa 1.000 Skilehrer gar nicht mehr daran teilnehmen, weil sie Vorarlberg bereits verlassen haben.

Möglich ist das aufgrund des Fristenlaufs. Denn erst wenn alle Betroffenen den Bescheid erhalten haben, beginnt eine vierwöchige Einspruchsfrist. Legt niemand Einspruch ein, muss nach Ablauf dieser Frist binnen sechs Wochen gewählt werden. Der letzte Termin läge dann also bereits im Mai. (red)

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