Heute beschäftigt sich der Schwurgerichtshof in Feldkirch mit dem Vorfall, der Mitte August 2016 für Aufsehen gesorgt hat. Ein 60-jähriger, geistig Verwirrter sticht im Regionalzug Richtung Unterland frühmorgens auf Höhe Sulz auf zwei Fahrgäste ein. Beide werden schwer verletzt, der Angreifer gibt an, dass er sich von den glitzernden Handys bedroht gefühlt habe, er hat Notizblocks mit wirrem Gekritzel dabei und schimpft auf Nazis. Das Gutachten ergibt: er leidet an paranoider Schizophrenie. Solche Menschen hören meist Stimmen, die ihnen Dinge befehlen oder sie leiden an sonstigen Halluzinationen.
Krank und ohne Schuld
Der Staatsanwalt wird in seinem Eröffnungsplädoyer heute keine Anklage, sondern einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vortragen. Der 60-jährige Deutsche ist nicht Angeklagter, sondern Betroffener. Und die Anlasstaten sind unter der Voraussetzung „… wäre der Angreifer zurechnungsfähig gewesen …“ zu beurteilen. Somit geht es einerseits um zweifachen Mordversuch und gefährliche Drohung, andererseits steht in keinem Fall Gefängnis zur Debatte. Im Raum steht vielmehr die Einweisung in eine spezielle Anstalt.
Infobox: Wohin kommen „Geistig Abnorme“?
In Österreich befinden sich Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher im Osten. In Vorarlberg oder Tirol gibt es keine Möglichkeit, auf längere Zeit psychisch derart schwer kranke Gesetzesbrecher unter zu bringen.
Für zurechnungsunfähige Straftäter kommen in Frage:
* Justizanstalt Göllersdorf (NÖ) – Kapazität für 120 Maßnahmenhäftlinge
* Forensisches Zentrum Asten (OÖ) – Platz für 153 Maßnahmenpatienten
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