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Drogentod in Therapiestation: Prozessauftakt

Prozess um Drogentod eines 14-Jährigen in Schnifis - Psychotherapeut vor Gericht.
Prozess um Drogentod eines 14-Jährigen in Schnifis - Psychotherapeut vor Gericht. ©VOL.AT/ Philipp Steurer
Schnifis, Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch muss sich ab Dienstag ein 71-jähriger Psychotherapeut und ehemaliger Leiter der Therapiestation "OASE Senobio" wegen Vernachlässigens eines Unmündigen mit Todesfolge verantworten. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung nicht schuldig.
Prozessauftakt in Feldkirch
Erste Verhandlung vertagt
Drogentod in Therapiestation
Todesfall sorgt für Aufruhr

Der Fall rund um den Tod eines Teenagers in der psychotherapeutischen Gemeinschaft “OASE Senobio”sorgte bereits 2009 für heftige Diskussionen. Der 14-Jährigen soll in der psychotherapeutischen Gemeinschaft an einer Heroinintoxikation gestorben sein. Der Angeklagte selbst zog das gerichtsmedizinische Gutachten, das bestätigte, dass der Jugendliche aus Oberösterreich an einer Heroinvergiftung verstorben ist, jedoch in Zweifel, so die APA.

Der unter psychischen Problemen leidende 14-Jährige war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung in Schnifis aufgenommen worden. Der Angeklagte wies von allem Anfang darauf hin, ihm aus humanitären Gründen Wohnraum zur Verfügung gestellt worden, er sei aber kein Klient gewesen. Es habe keinen Therapievertrag gegeben, betonte auch Wirth.

In Obhut von Drogenabhängigen

Der problematische Teenager war laut Staatsanwaltschaft mangelhaft betreut worden. Und das, obwohl dem Leiter bekannt gewesen sei, dass der Junge sehr labil war. Er hatte bereits mit Selbstmord gedroht, war angeblich leicht beeinflussbar und suchtgefährdet. Dennoch habe der Leiter den Buben der Betreuung eines selbst drogenabhängigen Paares anvertraut. Es habe an Fachpersonal, Kontrollen und Konsequenzen gemangelt, so der Vorwurf.

Wie sich herausstellte, nutzte das Paar, bei dem der Junge untergebracht war, seinen Aufenthalt in Vorarlberg weniger für einen Entzug als vielmehr für substanzielle Drogengeschäfte. Dass das tödliche Heroin von den zwei gebürtigen Rumänen stammte, konnte nicht nachgewiesen werden. Wegen des Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz wurde inzwischen der Mann in Graz zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, seine Partnerin zu dreieinhalb Jahren.

Zeugen einvernommen

Begonnen hat der heutige Prozesstag nicht wie erwartet mit der Einvernahme des Angeklagten, sondern mit den Zeugeneinvernahmen. Die befragten Zeugen zeichneten ein Bild von den Gegebenheiten in der Therapieeinrichtung. So war es offenbar nicht ungewöhnlich, dass die Kontrollen auf Suchtgiftkonsum von Klienten durchgeführt wurden.

Das Land Vorarlberg hatte die Seriosität der Einrichtung als Drogentherapiestation bereits Jahre zuvor in Zweifel gezogen. Nach einem entsprechenden Gutachten wurden 2003 die Verträge mit dem Betreiber gelöst, ab 2004 wurde das Haus nicht mehr als Drogentherapiestation gesehen, es flossen auch keine Landesmittel mehr. Aus Oberösterreich und der Steiermark wurden aber weiter Patienten in die Einrichtung geschickt. Für diese Aufenthalte – auch für jenen des 14-Jährigen – wurden öffentliche Mittel verwendet.

Mutter via Videokonferenz befragt

Am Dienstagnachmittag bekam die Mutter des verstorbenen 14-Jährigen ausführlich Gelegenheit, ihre Eindrücke zu schildern. Die 45-jährige Oberösterreicherin wurde per Videokonferenz einvernommen. Sie beschrieb die “OASE Senobio” als durchwegs positiv. “Mein Sohn hatte gute Schulergebnisse, war motiviert und interessiert an Sport sowie am beruflichen Weiterkommen”, so die Mutter. Der Tod des Jungen überraschte sie völlig. Von Drogenmissbrauch und -verkauf in der Einrichtung habe sie nichts gewusst.

Verhandlung gestaltet sich zäh

Staatsanwalt Manfred Bolter betonte zuvor, dass sich alles im Wesentlichen um zwei Fragen dreht:

1.) Hat der Beschuldigte den 14-jährigen Jungen, der später in Schnifis an einer Heroinüberdosis verstarb, in Betreuung übernommen?
2.) Wusste der Beschuldigte um das Risiko, als er den Teenager einem drogenabhängigen Ehepaar anvertraute?

Verteidiger Alexander Wirth hob hingegen hervor, dass es bezüglich des Verstorbenen keinerlei Therapievertrag gab und, dass der Junge keineswegs an einer Heroinvergiftung verstorben sei.

Der Prozess gestaltet sich zäh. Wann ein Urteil fallen wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

(APA; VOL.AT/ Christiane Eckert)

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