Die Vertreterin der Anklagebehörde fasste am Donnerstag nochmals zusammen, dass es ganz eindeutige Zeugenaussagen gegeben habe. Dazu kommen die Spuren auf dem Messer und auf den Schuhen. Auch in diese Richtung das Plädoyer des Opferanwaltes German Bertsch. Auch er sagt: „Beinahe zwingend kann niemand anderer als der Angeklagte das Messer in Händen gehalten haben. Außer den Spuren des Täters fanden sich nur noch Spuren des Opfers. Von keinem Dritten gab es DNA“.
Verteidigung kontert
Zur Auswahl stehen den Geschworenen Freispruch, Absichtlich schwere Körperverletzung und Mordversuch. Verteidiger Thomas Raneburger betont auch zum Schluss nochmals, dass seinen Mandanten keinerlei Schuld an den schweren Verletzungen des Türstehers treffe. Er plädiert auf Freispruch und hält ebenfalls mehrere Argumente bereit. Nach Beendigung des Verteidigerplädoyers beraten die Geschworenen über Schuld und Unschuld. Kommen sie zu einem Schuldspruch, legen die Laien gemeinsam mit den Berufsrichtern eine Strafe für den Mann fest.
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