Weil er auf seiner Seite einen Versandhandel für Kopftücher einrichten wollte, muss sich der Tiroler nun in einer ersten Verhandlung vor Gericht verantworten.
Prozess nach HC-Strache-Website-Streit
Inzwischen soll der Tiroler laut Gericht aber einen Unterlassungsvergleich im Sinne des Klagebegehrens angeboten haben. Zunächst hatte der beklagte David Prieth gegenüber der APA noch davon gesprochen, dass eine allfällige Geldstrafe über Crowdfunding finanziert werden soll.
Der gesamte Streitwert liege bei 35.000 Euro, hatte Prieth erklärt. Der Tiroler hatte die Website, die er als Kunstprojekt bezeichnete, aufgrund einer einstweiligen Verfügung bis auf Weiteres offline genommen.
(apa/red)
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