Anfang Oktober 2016 kündigte das Innenministerium an, künftig in den Bundesländern auch Drogenvortestgeräte ähnlich den Alkomaten zu erproben. Ein dementsprechendes Vergabeverfahren laufe, erklärte damals Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Bisher musste die Polizei auf die Dienste eines Arztes zurückgreifen, um den Verdacht auf Drogeneinfluss beim Fahrzeuglenkern erhärten zu können.
Speicheltestgerät noch nicht im Versuchsbetrieb
Mit dem Vortestgerät soll nun auch ohne Arzt ein entsprechender Verdacht erhärtet werden können, Beweiskraft hat jedoch nur die Untersuchung durch den Amtsarzt. Ein halbes Jahr später hat sich an der Situation noch nichts geändert. Die Speicheltestgeräte sind noch nicht im Versuch, bestätigt die Landespolizeidirektion.
Eigene Ausbildung notwendig
Nicht nur, dass man erst auf das Ende der Ausschreibung und die Zuteilung der Geräte warten musste: Bevor der Test anlaufen kann, mussten alle zuständigen Beamten an den Geräten ausgebildet werden. Und es braucht die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften.
Bezirkshauptmannschaften erteilen Ermächtigung
Denn die Polizei führt die Verkehrskontrollen nicht auf Eigeninitiative durch, sondern im Auftrag der Bezirkshauptmannschaften. Diese muss auch der Landespolizei die Ermächtigung zu Drogenkontrollen mit dem neuen Vortestgerät erteilen, und zwar für jeden Bezirk separat. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erteilte diese Ermächtigung beispielsweise am 29. März. Dem Versuchbeginn auf Vorarlbergs Straßen sollte damit nicht mehr viel im Weg stehen.
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