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"Haschomat": Bernhard Amann kritisiert fehlende Grenzwerte

Der "Haschomat" startet diesen Monat auch in Vorarlberg in den Versuchsbetrieb. Bernhard Amann ist klar gegen Fahren und Drogeneinfluss. Er vermisst aber Grenzwerte bei Cannabis, wie man sie auch beim Alkohol kennt.

Noch im April soll der Versuchbetrieb der Drogenvortestgeräte in Vorarlberg nach einem mehrmonatigen Genehmigungs- und Ausbildungsverfahren starten. In anderen Bundesländern begann die Pilotphase bereits mit März. Mit den neuen Geräten kann die Polizei per Speichelprobe einen entsprechenden Verdacht auf Drogenkonsum erhärten, ohne einen Arzt beiziehen zu müssen.

Cannabis mehrere Tage nachweisbar

Bei einem positiven Ergebnis wird eine Untersuchung durch den Amtsarzt vorgeschrieben. Bei Cannabis kann der Konsum jedoch noch Tage nach diesem durch den Speichel nachgewiesen werden, warnt die Supro. Der Konsum der Droge an sich ist nicht strafbar, jedoch deren Besitz. Einen Vermerk im System der Polizei bei einem positiven Vortest auf Cannabis sieht man eher kritisch.

Amann fordert Grenzwerte

Ähnlich sieht es auch Bernhard Amann vom Verein Ex&Hopp. Er schlägt Grenzwerte vor, wie es sie bereits beim Alkohol gibt. So wäre sichergestellt, dass nur jene belangt werden, die tatsächlich unter Drogeneinfluss am Steuer sind. In Deutschland gibt es solche Grenzwerte, dieser liegt bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut.

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