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Harder Volkspartei wehrt sich gegen Vorwürfe

Bürgermeister Köhlmeier sieht sich großer Kritik ausgesetzt.
Bürgermeister Köhlmeier sieht sich großer Kritik ausgesetzt. ©MiK
Die Darstellung der Grünen, der Harder Liste und der SPÖ über die Kündigung des ehemaligen Gemeindesekretärs und die damit anfallenden Kosten für die Marktgemeinde weist die Harder Volkspartei entschieden zurück.

In der vergangenen Woche sorgte die Meldung, dass die Marktgemeinde Hard für Prozesskosten 400.000 Euro zahlen muss, für Aufsehen. Grund dafür ist die Kündigung eines ehemaligen Gemeindesekretärs durch Bürgermeister Köhlmeier. Laut Gerichtsurteil war dieses Vorgehen allerdings rechtswidrig, weshalb die Marktgemeinde nun für die Prozess- und Anwaltskosten aufkommen muss. Die Grünen sehen den Fehler allerdings beim Bürgermeister selbst und wollen, dass dieser mit seinem privaten Vermögen für die entstandenen Kosten haftet.

“Richtige und notwendige Reaktion”

Nun meldet sich die Harder Volkspartei zu Wort. “Die Vorgehensweise war die richtige und notwendige Reaktion auf massive Kritik und Beschwerden über die Amtsführung des damaligen Gemeindesekretärs durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung”, so die Volkspartei in einer Aussendung. Der Bürgermeister habe die Beschwerden ernst genommen und Frage der Kündigung dem Gemeindevorstand vorgelegt.

Der Vorstand habe dann zusammen mit den Grünen den Beschluss gefasst, die informierte Personalvertretung habe keine Einwände erhoben.

Beschwerden vor Amtsantritt

Laut Gerichtsurteil hätte der Gemeindebedienstete aufgrund des Kündigungsschutzes, der nach fünf Jahren Anstellung in Kraft tritt, nur aus besonderem Grund, der laut Oberlandesgericht Innsbruck nicht vorlag, entlassen werden dürfen. Es habe bereits vor Amtsantritt von Bürgermeister Köhlmeier Beschwerden über den damaligen Gemeindesekretär gegeben, eine Kündigung wäre schon davor notwendig gewesen, so die Harder Volkspartei – einen Kündigungschutz habe es damals noch nicht gegeben.

Die Harder Volkspartei möchte daher eine gesetzliche Änderung der Kündigungsbestimmungen anstreben: “Die Beschwerden von Mitarbeitern müssen mehr Gewicht haben als die nachträgliche Beurteilung durch Richter, die mit dem ehemaligen Gemeindesekretär nie zusammengearbeitet haben.”

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