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Handwerkerbonus ist eine Chance für die KMU

Privatpersonen können Förderung ab 1. Juli 2014 in Anspruch nehmen.

Mit dem Start der Homepage www.handwerkerbonus.gv.at stehen den Bürgern ab sofort alle Informationen und Unterlagen zum sogenannten Handwerkerbonus zur Verfügung. „Mit dem Handwerkerbonus wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, das faires Wirtschaften erleichtet und gleichzeitig Wirtschaft und Konjunktur ankurbeln soll“, zeigt sich Wirtschaftskammer-Präsident Manfred Rein über die nahende Einführung erfreut.

Ab 1. Juli 2014 erhalten Privatpersonen mit dieser Fördermaßnahme einen Betrag von bis zu 600 Euro für die Inanspruchnahme von Leistungen eines Professionalisten. Konkret bedeutet das: Gefördert werden künftig offiziell versteuerte Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten im Zusammenhang mit Renovierung sowie Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland.

Gegen Schwarzarbeit

„Der Handwerkerbonus ist eine Unterstützung bei Sanierungen von Wohnraum. Gleichzeitig ist die Förderung ein Beitrag bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen dabei für uns an erster Stelle“, so Finanzminister Michael Spindelegger, der sich freut, auch einmal gute Nachrichten verkünden zu können. Auch WKO-Präsident Christoph Leitl sieht ein wichtiges Signal: „Diese Förderoffensive stellt einen wichtigen Impuls für die österreichische Wirtschaft – vor allem die Klein- und Mittelbetriebe – dar, der Wachstum und Beschäftigung stärkt und der zudem gut für die Umwelt ist. Zudem ist der Handwerkerbonus ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit, der zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge bewirken wird.“

Für den Handwerkerbonus stehen heuer bis zu zehn und im nächsten Jahr bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragsstellung ist nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden. Die betreffenden Unterlagen sind ab sofort unter www.handwerkerbonus.gv.at zum Download erhältlich und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.

„Damit wollen wir denjenigen einen Vorteil verschaffen, die sich an Gesetze halten und die Unternehmen beauftragen. Damit setzen wir auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wachstums- und konjunkturbelebende Impulse“, betont Finanzminister Spindelegger abschließend.

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