25. April 2012 12:37; Akt.: 25.04.2012 12:39

Hamster & Co. sind erlaubt

Das Urteil zur Tierhaltung gilt nicht automatisch für Hunde. Das Urteil zur Tierhaltung gilt nicht automatisch für Hunde.
Aktuell. Das Halten von Haustieren in Mietwohnungen darf nicht grundsätzlich verboten werden. Das stellt der Oberste Gerichtshof fest.

 (1 Kommentar)

alt Korrekturen melden

„Österreich ist ein Land der Tierliebhaber. Die Zahl der Katzen in 808.000 Haushalten wird auf rund 1,5 Millionen geschätzt, mehr als 580.000 Hunde sind in 511.000 Haushalten gemeldet“, berichtet Klaus Suppan, Immobilienberater beim Immoteam7 in Dornbirn. Aber auch immer mehr exotische Tiere wie Vogelspinnen, Leguane oder Pfeilgiftfrösche bringen individuelle Vorlieben ihrer Halter zum Ausdruck.

„Wohnungsüblich“

Allerdings untersagen manche Vermieter die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen. Hier sorgt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes für Klarheit: Ein generelles Tierhalteverbot in Mietwohnungen ist demnach nicht zulässig. Das Urteil umfasst allerdings lediglich „wohnungsübliche Kleintiere“ wie Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Fische im Aquarium oder kleine Schildkröten in Terrarien. Voraussetzung ist, dass die Tiere „artgerecht in Behältnissen“ gehalten werden.

Gilt nicht für Hunde

Wie Klaus Suppan erläutert, darf sich also niemand auf dieses Urteil berufen, der einen Hund oder eine Katze anschaffen möchte. „Bei richtiger Formulierung im Mietvertrag kann die Haltung von Katzen oder Hunden in der Wohnung weiterhin untersagt werden.“ Ebenso zählen natürlich Schlangen und giftige Reptilien nicht unbedingt zu den „wohnungsüblichen Kleintieren“.

Die Tierhaltung in Eigentumswohnungen hängt von den Beschlüssen der Eigentümerversammlung ab. Auch in diesem Fall wird kaum jemand etwas gegen Kleintiere sagen, die nie jemand sieht oder hört, die also nicht stören. Bellende Hunde aber können gewiss zu Ärger mit der Nachbarschaft führen.



Kommentare 1

Herzlichen Dank für Ihren Kommentar - dieser wird nach einer Prüfung von uns freigeschaltet. Beachten Sie, dass dies gerade an Wochenenden etwas länger dauern kann.

Kommentare von registrierten Usern werden sofort freigeschaltet - hier registrieren!

Neuen Kommentar schreiben

 
1000
/1000 Zeichen übrig
 

HTML-Version von diesem Artikel

Mehr auf vol.at
Lichtraum
Dornbirn - Da kam vom Himmel ein Brausen und erfüllte das ganze Haus und es erschienen Zungen wie von Feuer, die sich [...] mehr »
Internationale Architekten gestalten Bregenzerwälder Bushaltestellen
Krumbach - Sieben internationale Architekturbüros werden im Bregenzerwälder Ort Krumbach im Rahmen des Projekts [...] mehr »
Mieten seit 2009 eklatant gestiegen
Wohnen wird immer teurer. In Österreich erhöhten sich die Mieten seit Anfang 2009 um rund 20 Prozent - in Deutschland [...] mehr »
Land unterstützt Photovoltaikanlagen-Bau auf Mehrfamilienhäusern
Bregenz -  Rund 1,5 m² Photovoltaik und Solarkollektorfläche sind in Vorarlber  pro Einwohner bereits [...] mehr »
Stadtbausteine
Dornbirn - Bausteine der neuen Stadt – das trifft die neue Wohnanlage auf den ersten Blick und sagt doch mehr als der [...] mehr »
Mehr Meldungen »
Jetzt meistgelesen auf VOL.AT

Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren

Anmelden - oder ohne Registrierung diskutieren

Als VOL.AT User anmelden:




Passwort vergessen?

Unregistrierter User:

Bei unregistrierten Benutzern wird der Kommentar erst nach einer Prüfung freigeschaltet. Beleidigende, rassistische, ausfällige oder nicht themenbezogene Kommentare werden nicht veröffentlicht. Kommentare von eingeloggten Usern werden sofort veröffentlicht.

Neu registrieren



Werbung
Werbung
Werbung
Werbung