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Hamster & Co. sind erlaubt

Das Urteil zur Tierhaltung gilt nicht automatisch für Hunde.
Das Urteil zur Tierhaltung gilt nicht automatisch für Hunde.
Aktuell. Das Halten von Haustieren in Mietwohnungen darf nicht grundsätzlich verboten werden. Das stellt der Oberste Gerichtshof fest.

„Österreich ist ein Land der Tierliebhaber. Die Zahl der Katzen in 808.000 Haushalten wird auf rund 1,5 Millionen geschätzt, mehr als 580.000 Hunde sind in 511.000 Haushalten gemeldet“, berichtet Klaus Suppan, Immobilienberater beim Immoteam7 in Dornbirn. Aber auch immer mehr exotische Tiere wie Vogelspinnen, Leguane oder Pfeilgiftfrösche bringen individuelle Vorlieben ihrer Halter zum Ausdruck.

„Wohnungsüblich“

Allerdings untersagen manche Vermieter die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen. Hier sorgt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes für Klarheit: Ein generelles Tierhalteverbot in Mietwohnungen ist demnach nicht zulässig. Das Urteil umfasst allerdings lediglich „wohnungsübliche Kleintiere“ wie Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Fische im Aquarium oder kleine Schildkröten in Terrarien. Voraussetzung ist, dass die Tiere „artgerecht in Behältnissen“ gehalten werden.

Gilt nicht für Hunde

Wie Klaus Suppan erläutert, darf sich also niemand auf dieses Urteil berufen, der einen Hund oder eine Katze anschaffen möchte. „Bei richtiger Formulierung im Mietvertrag kann die Haltung von Katzen oder Hunden in der Wohnung weiterhin untersagt werden.“ Ebenso zählen natürlich Schlangen und giftige Reptilien nicht unbedingt zu den „wohnungsüblichen Kleintieren“.

Die Tierhaltung in Eigentumswohnungen hängt von den Beschlüssen der Eigentümerversammlung ab. Auch in diesem Fall wird kaum jemand etwas gegen Kleintiere sagen, die nie jemand sieht oder hört, die also nicht stören. Bellende Hunde aber können gewiss zu Ärger mit der Nachbarschaft führen.

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