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Haftungsansprüche bei fehlgeplanter Litzbrücke geklärt

Die Haftungsfrage bezüglich der fehlgeplanten Litzbrücke sind geklärt.
Die Haftungsfrage bezüglich der fehlgeplanten Litzbrücke sind geklärt. ©VN/Joachim Schwald
Die Abrissarbeiten an der fehlgeplanten Litzbrücke zwischen Schruns und Bartholomäberg könnten noch im Dezember beginnen. Wie das Straßenbauamt gegenüber dem "ORF Vorarlberg" bestätigte, sind die Haftungsansprüche geklärt.
Statikfehler: Litzbrücke wird wieder abgerissen

Wenige Monate vor der geplanten Fertigstellung wurden statische Mängel an der Brücke entdeckt. Schon damals war klar, dass Teile der Brücke wieder abgerissen werden müssen.

1,4 Millionen Euro Schaden

Zwei Gutachten kommen laut Straßenbauamt nun zu dem Ergebnis, dass der durch den nötigen Teilabriss entstandene Schaden von der Versicherung des Planungsbüros übernommen werden muss. Dieser summiere sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Voraussichtlicher Abrissbeginn sei bereits Anfang Dezember. Die neue Brücke soll dann spätestens im Juli 2017 fertig gestellt sein.

(red)

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