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Haftstrafe nach Klingen-Attacke gegen Partnerin

Ein 36 Jahre alter Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter, absichtlich schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er hatte seiner zwei Jahre jüngeren Partnerin im Sommer 2013 eine Stichverletzung im Rücken zugefügt, was er wie auch sie bei Gericht bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 36-Jährige kündigte Berufung an.


“Auch der zweite Rechtsgang hat die Schuld des Angeklagten klar belegt”, sagte Staatsanwältin Sandra Agnoli in ihrem Schlussplädoyer. Für die Anklage war die Sache klar: Im August 2013 schlug der Angeklagte wieder einmal seine Freundin in deren Wohnung im Kärntner Rosental. Mit einer Klinge fügte er ihr am Rücken eine Schnittwunde zu, zwei bis drei Zentimeter lang, zwei Zentimeter tief. Die 34-jährige Slowenin flüchtete in das WC, sperrte sich ein. Die Wunde blutete stark, wovon große Blutlachen am Boden zeugen. Er brach die Tür auf.

Statt sie ins Krankenhaus zu bringen oder die Rettung zu rufen, packte er die Verletzte auf die Rückbank eines Autos und fuhr sie zu einer praktischen Ärztin. Dort angekommen, verlangte er von der Medizinerin, seine Freundin einfach nur schnell zuzunähen. Als diese darauf bestand, den Notarzt zu rufen, machte er sich aus dem Staub. Zurück in der Wohnung, warf er die blutige Kleidung weg, zerschlug den Glastisch im Wohnzimmer und stellte eine Leiter auf die Scherben. Fünf Minuten später kam auch die Polizei bei der Wohnung an. Statt zur Frau ins Krankenhaus zu fahren, flüchtete der Mann nach Slowenien.

Dort wurde er im September 2013 verhaftet. Der Vater der Frau hatte der Polizei den Tipp gegeben mit dem Hinweis, der Verdächtige schlage seine Tochter. Es wurde nur deshalb kein Mordversuch angeklagt, weil die Verletzung sich am Ende als leicht herausstellte, sagte die Staatsanwältin am Rande der Verhandlung.

Für den Angeklagten und dessen nunmehrige Ehefrau – die beiden haben im Gefängnis geheiratet – war alles ein bedauerlicher Unfall. Die Frau sei von der Leiter auf den Glastisch gefallen und habe sich dabei geschnitten. Ein Glassachverständiger und ein medizinischer Sachverständiger konnten dieser Version nicht folgen. Der Tisch war nämlich aus Sicherheitsglas, eine zur Verletzung passende Scherbe hätte sich da gar nicht bilden können.

Der Verteidiger wandte ein, dass es keine Tatwaffe gebe. “Die Beweislage ist nicht eindeutig, die Beweislage ist zweideutig”, so Anton Gradischnig. Für eine absichtlich schwere Körperverletzung gebe es keinen Hinweis. Er verlangte, den Angeklagten im Zweifel freizusprechen.

Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte Richter Gerhard Pöllinger aber keine. Er berief sich auf die Angaben der Sachverständigen, welche die Version des Angeklagten angesichts der Sachlage ausgeschlossen hatten. “Der Angeklagte zeigt mit seinem Verhalten, dass er sich nicht unter Kontrolle hat. Die Frau ist bereit, für den Angeklagten jede Lüge in Kauf zu nehmen und lügt in sehr durchschaubarer Weise”, sagte der Richter. Dabei schrecke das Pärchen auch nicht davor zurück, Behörden und Personen anzupatzen.

Der Angeklagte wurde noch wegen zwei weiterer Körperverletzungen und einer schweren Sachbeschädigung verurteilt. Letztere hatte er erst vor zwei Wochen begangen, als er von seiner Frau im Gefängnis besucht wurde. Wegen des Prozesses geriet er so in Rage, dass er die Scheibe im Besucherraum mit einem Kopfstoß zertrümmerte. Und auch vor Gericht lieferte der Angeklagte eine Show: Noch während der Urteilsbegründung wollte er schimpfend den Gerichtssaal verlassen, nur die Justizwachebeamten hinderten ihn daran.

Der 36-Jährige war bereits in einem ersten Rechtsgang schuldig gesprochen worden. Das Verfahren musste aber neu aufgerollt werden, nachdem die 15-jährige Tochter der Frau plötzlich behauptet hatte, bei dem Unfall dabei gewesen zu sein. Für den Richter war ihre Aussage aber nicht glaubwürdig.

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