Ihren Seitensprung und das damit verbundene Ende der Beziehung hat der 25-Jährige nicht verkraftet. Der Bregenzer hat nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch am 28. November 2014 seine Ex-Freundin geschlagen und gestoßen und sie dabei leicht verletzt. Zudem soll der Arbeitslose der 22-Jährigen damit gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie Hilfe hole.
Dafür wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte gestern zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Davon entfallen eineinhalb Haftmonate auf den Widerruf seiner bedingten Haftentlassung aus dem Jahr 2010. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung. Dafür setzte Richter Wilfried Marte das Strafmaß mit vier Monaten Haft fest. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen. Fünf der sieben Vorstrafen beziehen sich auf Gewaltdelikte und sind damit einschlägiger Natur.
Freispruch beantragt
Ein Freispruch erfolgte zur angeklagten Freiheitsentziehung. Angeklagt war, dass er sie 15 Minuten lang in ihrer Wohnung gefangen gehalten habe. Die junge Frau habe ihre Wohnung selbst versperrt, sagte dazu der Richter. Zudem reiche die behauptete Zeitspanne nicht aus, um den Tatbestand zu verwirklichen.
Noch nicht geurteilt wurde über den zusätzlichen Vorwurf, der Angeklagte habe seiner ExFreundin in jener Nacht 300 Euro gestohlen.
Der Angeklagte bestritt sämtliche Tatvorwürfe und beantragte einen Freispruch. Das Gericht glaubte jedoch seiner Ex-Freundin. Sie sagte, sie sei mit einem früheren Freund fremdgegangen. Daraufhin habe sie die Beziehung beendet. Wegen all dem habe er sie aufgesucht und mehrmals geohrfeigt. Danach habe er sie so fest gestoßen, dass sie mit dem Kopf gegen das Nachtkästchen geprallt sei. Im Spital wurden bei ihr eine Rippen- und Schädelprellung sowie Hämatome festgestellt.
Weiterer Prozess
Eine Straftat nach einer beendeten Beziehung wurde gestern auch in einem anderen Prozess am Landesgericht verhandelt. Ein 38-jähriger Türke soll damit gedroht haben, seine Ex-Freundin in einen Wald zu entführen. Wegen versuchter schwerer Nötigung wurde der unbescholtene Arbeitslose zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 360 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 720 Euro. Das Urteil, das der von Stephan Wirth verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.