Für den missglückten bewaffneten Raubüberfall vom 11. Februar 2016 auf ein Autoersatzteile-Geschäft in Feldkirch wurde der unbescholtene Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis 15 Jahre Haft.
Nach Überzeugung des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger hat der angeklagte Ex-Mitarbeiter des Geschäfts den versuchten schweren Raub zu verantworten. Demnach hat der 23-jährige Pole zwei Angestellte des Geschäfts nach Ladenschluss mit einer Schreckschusspistole bedroht und von ihnen Geld aus dem Tresor verlangt. Von einem der Angestellten dazu aufgefordert, hat der maskierte Täter letztlich von seinem Plan abgelassen und ohne Beute die Flucht ergriffen.
Nicht nachvollziehbar
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Verteidiger Robert Mayer forderte in dem Indizienprozess einen Freispruch. Ein unbekannter Täter sei für den Raubversuch verantwortlich.
Nicht nachvollziehbar seien die Angaben des Angeklagten, sagte Richter Mitteregger. So habe der Beschuldigte vor der Polizei zuerst wahrheitswidrig behauptet, er sei zur fraglichen Zeit gar nicht in Feldkirch gewesen. Eine Nachbarin des überfallenen Geschäfts meldete der Polizei aber ein Auto, das bis kurz nach der Tat in unmittelbarer Tatortnähe abgestellt gewesen sei. Dabei handelte es sich um das Fahrzeug des Angeklagten.
Der Angeklagte unterhielt eine heimliche Liebesbeziehung mit der überfallenen Angestellten. Der Handschuhe tragende Täter hat die verheiratete Frau im dunklen Lagerraum des Geschäfts von hinten umklammert und ihr eine Pistole an den Hals gehalten.
Der Überfall fand in dem Geschäft nach der Wochen-Abrechnung an einem Donnerstagabend statt. Es ist unklar, wie der Täter in den abgesperrten Lagerraum des Geschäfts gelangte.
Keine DNA-Spuren
Bei einer Hausdurchsuchung des Angeklagten wurde eine Schreckschusspistole sichergestellt, die nach Angaben eines überfallenen Angestellten der Tatwaffe gleicht. Der 42-jährige Zeuge will den Angeklagten an seinem Laufstil beim Davonrennen als Täter erkannt haben. Es wurden keine den Angeklagten belastenden (DNA-)Spuren gefunden.
Bis 31.12.2015 galt für schweren Raub ein Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Gefängnis. Seit 2016 beläuft sich die Mindeststrafe nur noch auf ein Jahr Haft. Der versuchte schwere Raub wurde zwei Monate nach der Gesetzesänderung verübt.
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