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Haft für Eintreiber von Drogengeld

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VN/Sohm
18 Monate Gefängnis: 25-Jähriger bedrohte laut Urteil als Mitglied einer Dealerbande mit einer Pistole einen Schuldner.

Mit empfindlichen Strafen sei dagegen vorzugehen, dass in Österreich kriminelle Vereinigungen gebildet werden, sagte Richterin Nadine Heim in ihrer Urteilsbegründung. Sie verurteilte gestern am Landesgericht Feldkirch einen unbescholtenen 25-Jährigen wegen versuchter schwerer Nötigung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und unerlaubten Waffenbesitzes zu 18 Monaten Gefängnis.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Verteidiger Helmuth Mäser, der einen Freispruch und eine Haftentschädigung forderte, meldete für seinen Mandanten volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Der Strafrahmen für das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Mit Pistole bedroht

Nach Ansicht der Richterin war der aus dem Kaukasus stammende Russe seit Herbst 2015 in Dornbirn der Geldeintreiber einer Bande von ausländischen Drogenhändlern. Sie ist überzeugt davon, dass der Asylwerber im Frühjahr 2016 in einem Dornbirner Flüchtlingsheim einem Geflüchteten aus Ägypten eine Pistole vors Gesicht gehalten und damit gedroht hat, ihn umzubringen. So habe der Angeklagte versucht, vom Opfer Schulden aus Drogenkäufen einzutreiben.

Das mutmaßliche Opfer konnte als Zeuge nicht einvernommen werden. Der Ägypter gilt seit Juni 2016 als spurlos verschwunden. Das Gericht stützte sich vor allem auf die belastenden Angaben eines 40-jährigen Ägypters. Der Zeuge sagte, er habe durch die leicht geöffnete Tür gesehen, wie sein Landsmann in der Küche der Asylantenunterkunft vom Angeklagten mit einer Pis­tole bedroht worden sei. Zwei andere Zeugen aus dem Flüchtlingsheim teilten als Zeugen mit, ihnen sei von dem Vorfall berichtet worden.

Drogenkonsum zugegeben

Der angeklagte Untersuchungshäftling wies die meisten Vorwürfe als falsch zurück. Er sei kein Mitglied einer kriminellen Vereinigung und kein Geldeintreiber für Dealer. Nur den angeklagten Konsum von Marihuana und Cannabis gab der russische Staatsbürger zu. Dazu wurde ihm vom Gericht eine Diversion gewährt. Wenn er in den kommenden zwei Jahren unter ärztlicher Aufsicht drogenfrei bleibt, wird das Drogenverfahren gegen ihn eingestellt werden.

Gegen andere Mitglieder der Dealerbande, die auch Heroin und Kokain verkauft haben sollen, und deren Abnehmer sind Strafverfahren anhängig. Auch wegen 6000 Euro an Falschgeld sei ermittelt worden, berichtete Verteidiger Mäser.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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