“Mein Vertrauen in die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens bei der Aufarbeitung des Müllskandals ist nicht mehr gegeben. Ich kann und will mich nicht mehr darauf verlassen, was von Seiten der Geschäftsführung kommuniziert wird”, informiert der Abfallwirtschaft zuständige Landesrat Johannes Rauch am Mittwoch.
Die Vorgänge hätten ein Ausmaß erreicht, wo man nun gezwungen sei, “die härtest möglichen Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu ergreifen”.
Häusle-Geschäftsführer Habermann hatte auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz am Dienstag bekannt gegeben, dass neben den bisherigen Siebresten aus der Biogasanlage auch Restmüll mit Problemstoffen wie Batterien und Nagellackfläschchen illegal auf dem Firmenareal vergraben worden sei. (“Auf Häusle-Areal auch Problemstoffe illegal vergraben“)
Land setzt Häusle Frist bis Montag
Der Firma wurden vom Land nun einige Maßnahmen vorgeschrieben:
- Systematische Untersuchung des Geländes des AWIZ Königswiesen (Häusle Firmenareal):
Dies wurde mündlich und schriftlich am 29. März 2016 angeordnet. Es wurde die unverzügliche Vorlage eines Konzeptes gefordert, auf dessen Basis die systematische Erkundung des gesamten Firmengeländes nach weiteren möglichen illegalen Ablagerungen erfolgt (“Rastersuche”)
Die Vorlage dieses Konzeptes hat bis kommenden Montag (4. April) zu erfolgen, die Umsetzung binnen eines Monats. Diese Anordnung bedeutet, dass das gesamte Firmenareal wie eine “Altlastdeponie” behandelt wird. - Entsorgung des illegal deponierten Materials:
Die Beweissicherung obliegt dem Zoll. - Prüfung der Bioabfallvergärungsanlage:
Bis kommenden Montag muss die Firma ein umfassendes Sanierungskonzept vorlegen. Dann wird entschieden, ob die Anlage gänzlich oder teilweise stillgelegt werden muss bzw. ob die geplanten und umgehend zu setzenden Maßnahmen rechtlich und technisch tauglich sind.
Häusle könnte Lizenz verlieren
Die letzte Maßnahme hat es in sich, denn sie betrifft die Abfallwirtschaftsrechtliche Sammler- und Behandlererlaubnis nach den Paragrafen 24a und 25a AWG 2002, kurz: die”berufsrechtliche Lizenz”. Geprüft wird insbesondere die Verlässlichkeit des Unternehmens, in letzter Konsequenz könnte der Entzug der berufsrechtlichen Qualifikation resultieren.
Illegale Entsorgung mit System
Werden die verordneten Maßnahmen bis kommenden Montag nicht umgesetzt, werde seitens der Aufsichtsbehörde über weitere Maßnahmen zu entscheiden sein, so Rauch: “Das Abfallwirtschaftsgesetz ist, aus gutem Grund, in den letzten Jahren deutlich verschärft worden.”
Nach derzeitigem Stand begann die Anlegung der illegalen Deponien im Jahr 2005. Auf Häusle kommen Strafen wegen Verstößen gegen das Abgabengesetz sowie gegen das Abfallwirtschaftsgesetz in Millionenhöhe zu.
Mindestens vier Geschäftsführer waren seither in der fraglichen Zeit bei Häusle verantwortlich, inwieweit sie haftbar zu machen sind, wird derzeit von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt untersucht. Der aktuelle Geschäftsführer Thomas Habermann kündigte bereits an, dass man Klagen vorbereitet. (red)
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