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Grunderwerbssteuer: Neue Berechnung birgt viele Unsicherheiten

Erben und Immobilienkauf werde nicht nur teurer, sondern auch komplexer.
Erben und Immobilienkauf werde nicht nur teurer, sondern auch komplexer. ©Bilderbox, VOL.AT/Mathis
Schwarzach. Mit Januar tritt die Reform der Grunderwerbssteuer in Kraft, diese Tage wurde nun auch die Berechnungsweise bekannt gegeben - und sorgt für Kopfschütteln bei der Eigentümervereinigung Vorarlberg. Sie warnt, dass es Käufer und Erben von Immobilien vor beinahe unlösbare Herausforderungen stellen werde.
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Bisher war die Berechnung der Grunderwerbssteuer recht einfach: Zwei Prozent des dreifachen Einheitswerts. Künftig wird die Berechnung nicht nur komplizierter, sondern auch um einiges unsicherer, warnt Markus Hagen von der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV).

Berechnungsaufwand gewaltig angestiegen

Denn künftig muss man beispielsweise auch berücksichtigen, wann das Gebäude erbaut oder mit welchem Aufwand saniert wurde. Dazu brauche es auch Akten des Finanzamtes, der Gemeinde oder vom Verkäufer. Vor allem ob der letztere alle notwendigen Dokumente zur Verfügung hat und auch die richtigen Daten weitergibt, stellt aus Hagens Sicht eine große Unsicherheit dar. “Der Erwerber wird in vielen Fällen nicht sicher sein, ob die Grunderwerbsteuer richtig berechnet werden konnte”, warnt der VEV-Präsident daher.

Neuer Besitzer haftet für falsche Daten

Das Problem aus seiner Sicht: Der Erbe oder Käufer muss bei einer falsch berechneten Grunderwerbssteuer mit Strafen rechnen. Gleichzeitig könne er sich trotz tagelanger Arbeit nicht sicher sein, alles richtig gemacht zu haben. “Dauerte die Berechnung der Grunderwerbsteuer bisher einige Sekunden, wird sie künftig einige Tage dauern und Steuerberater und Anwälte beschäftigen”, zeigt Hagen weitere Kostenfallen auf.

Immobilienertragssteuer steigt mit

Hinzu kommt die Immobilienertragssteuer. Diese werde künftig nicht nur den realen Wertzuwachs, sondern auch die kalte Progression berücksichtigen. Diese stellt den fiktiven Wertzuwachs dar, der allein durch die Inflation entsteht. Dies führe teilweise zu einer Verdoppelung der Immobilienertragssteuer, rechnet Hagen vor. Sein Rechenbeispiel: Eine Wohnung wurde vor 28 Jahren um 80.000 gekauft und soll nun um 140.000 weiterverkauft werden. Die “Wertsteigerung” durch die Inflation beträgt rund 30.000 Euro – und treibt so die Immobilienertragssteuer von bisher 13.000 auf 25.000 Euro.

VEV fordert Rückkehr zum Einheitswert

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung hofft daher noch auf kurzfristige Reparaturen an der Berechnungsgrundlage – und spricht sich dabei für eine Rückkehr zum Einheitswert als Berechnungsgrundlage. Als Präzedenzfall zieht die VEV die Landwirte heran, diese dürfen den landwirtschaftlichen Grund weiterhin auf Basis von Einheitswerten berechnen. “Wenn dies bei den Landwirten möglich ist, dann ist das auch bei allen anderen Grundstücken möglich. Die Menschen haben ein Anrecht darauf, dass sich die Verantwortlichen die Zeit nehmen, die Gesetze so auszuarbeiten, dass sie auch brauchbar sind“, schließt VEV-Präsident Hagen.

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