Das Innenministerium gibt keine Stellungnahme zu einzelnen Verfahren, dennoch können die Sprecher des BFA in Wien allgemein erklären, wie es zu solche einer Situation kommen kann.
Braucht diese Person Schutz?
Bei einem Asylverfahren geht es darum, dass die Frage geklärt wird, ob jemand verfolgt wird und daher Schutz vor dieser Verfolgung benötigt.„In erster Instanz erkennt das BFA über diese Frage“, erklärt Grundböck. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit eines Rechtsmittels, darüber entscheidet dann das Bundesverwaltungsgericht.
Dauer des Verfahrens kann variieren
Wenn dann eine rechtskräftig negative Entscheidung vorliegt, ist die Rückführung zu erörtern. Dabei wird primär auf freiwillige Rückkehr gesetzt, eine zwangsweise Abschiebung ist der letzte Schritt, wenn eine freiwillige Rückkehr nicht erfolgt ist. Je nachdem wie viele Verfahren gerade behandelt werden beziehungsweise ob Berufung eingelegt wird, kann es wie im Fall der Familie Inal bis zu vier Jahre dauern, bis es zu einer zwangsweisen Abschiebung kommt.
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