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Grüne zu Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Von einem "Skandal, sowohl in der Vorgangsweise wie auch in der Sache" sprechen NRAbg. Sabine Mandak und Grünen-Klubobmann Johannes Rauch im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des UVP-Gesetzes.

„ÖVP und FPÖ wollen morgen im Umweltausschuss und in der Folge bereits diese Woche im Parlament eine weit reichende Änderung des UVP-Gesetzes beschließen, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ohne jedes Begutachtungsverfahren und vorbei an allen EU-Normen!“ so NRAbg Sabine Mandak. „Das ist klar gegen EU-rechtliche Vorgaben und kommt einer Abschaffung der UVP bei Großprojekten gleich: für bestimmte Großprojekte wie Freizeitparks, Sportstadien, Rennstrecken Golfplätze oder Liftanlagen soll die UVP in Zukunft entfallen. Das Argument, wonach eine UVP eine Zeitverzögerung für Projekte bedeute, ist unhaltbar, wie die Praxis zeigt: 78% aller Verfahren werden in erster Instanz und bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 10 Monaten positiv abgeschlossen!“ “Dass gerade Karl Heinz Kopf als Umweltsprecher der ÖVP diesen Antrag einbringt zeigt, wie sehr er Umweltanliegen den Wirtschaftsinteressen unterordnet. Ich fordere die restlichen Vorarlberger Abgeordneten von ÖVP und FPÖ auf, diesem Antrag weder im Ausschuss noch im Parlament zuzustimmen, weil damit keinerlei Interessensabwägung zwischen Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Anrainerinteressen mehr stattfinden würde!” so der Appell von Mandak an die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.

Projekte im Land betroffen? Grüne Fordern Landeshauptmann-Veto

„Hierzulande hat man sich ohnehin schon immer vehement und mit vielerlei juristischen Winkelzügen um Umweltverträglichkeitsprüfungen gedrückt!“ kritisiert Grünen-Klubobmann Johannes Rauch die geplante Novelle. „Wenn jetzt das UVP-Gesetz noch weiter ausgehöhlt wird, können in Vorarlberg sämtliche kritischen Großprojekte ohne UVP abgewickelt werden, darunter Vorhaben wie Schilifterweiterungen oder Neuerschließungen von Schigebieten, die Errichtung von Golfplätzen oder auch Freizeitparks und –Arenen auch in alpinen Lagen. Das ist absolut unverantwortlich und im Grund eine Abschaffung der Rechte von AnrainerInnen und von Natur- und Landschaftsschutz! – umweltpolitisch ein Rückfall in die 70er Jahre! Ich erwarte ein klares Veto des Landeshauptmannes gegen dieses Vorhaben der Bundesregierung – zumal LH Sausgruber bei jeder Gelegenheit betont, wie wichtig der Landesregierung „Nachhaltigkeit“ sei“, so Rauch abschließend. (Quelle: Grüne)

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