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Grüne: "Wohnungen sind zum Wohnen da"

üne fordern lückenlose Anwendung des Raumplanungsgesetzes.
üne fordern lückenlose Anwendung des Raumplanungsgesetzes. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Bregenz - Die Grüne Wohnbausprecherin Nina Tomaselli fordert die Gemeinden auf, konsequenter gegen illegale Ferienwohnsitze vorzugehen: „Ferienwohnungen verschärfen die Wohnungsproblematik in Vorarlberg".

“Die Nachlässigkeit der Gemeinden beim Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen ist daher absolut unverständlich“, so Tomaselli bezugnehmend auf die aktuelle Beantwortung ihrer Anfrage durch Landesstatthalter Rüdisser „Ferienwohnungen sind Wohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen und zum Wohnen fehlen!“

Verschärfte Bestimmungen tragen nicht zur Lösung bei

Tomaselli hält zur Anfrage-Beantwortung fest: „Lediglich drei kleine Strafen wegen illegaler Ferienwohnungsnutzung wurden innerhalb von 3 Jahren ausgesprochen. Das steht nicht im Verhältnis zur angenommen Dunkelziffer ungesetzlicher Zweitwohnsitze. Meine Befürchtung, dass die verschärften Regelungen des Raumplanungsgesetztes nicht zur Anwendung kommen, hat sich daher bestätigt“, so Tomaselli. Seit der 2015 von der schwarz-grünen Landesregierung vollzogenen Verschärfungen des Raumplanungsgesetzes sind die EigentümerInnen verpflichtet, nachzuweisen, wie sie die Wohnung nutzen. Gemeinden müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und Kontrollmöglichkeiten anwenden. „Denn das beste Gesetz nutzt nichts, wenn die Bestimmungen nicht angewendet werden“, so Tomaselli.

Keine Geheimniskrämerei

Tomaselli fordert außerdem, dass die Ferienwohnungsverzeichnisse – wie in Tirol – veröffentlicht werden. „Es gibt es keinen Grund für Geheimniskrämerei“, so Tomaselli. Des Weiteren fordert Tomaselli, dass das verschärfte Gesetz für alle Gemeinden Vorarlbergs gelten muss.

Rheintal und Walgau ausgenommen

Derzeit sind die 37 Gemeinden des Rheintals und des Walgaus von der Anwendung ausgenommen. „Für uns Grüne steht das Gemeinwohl im Vordergrund. Die vorhandenen Flächen sollen zur Deckung des ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs verwendet werden“, schließt Tomaselli.

(Red.)

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