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Großkontrolle gegen unerlaubtes Skifahren im Wald

Wenn keine Betretungs- oder Befahrungsverbote gelten, ist Skifahren im Wald grundsätzlich erlaubt.
Wenn keine Betretungs- oder Befahrungsverbote gelten, ist Skifahren im Wald grundsätzlich erlaubt. ©VN/Hartinger
Gemeinsam mit Waldaufsehern, Jagdschutzorganen und Naturschützern führte die Polizeiinspektion Schruns am Sonntag eine Großkontrolle zum Thema "Skifahren im Wald" durch. Insgesamt 19 Personen wurden beanstandet.


Fünf Personen wurden beanstandet, die mit Skiern Waldbereiche des Europaschutzgebiets Verwall vom Skigebiet Silvretta Montafon aus befahren hatten. 14 weitere Personen wurden angehalten, die jagdliches Sperrgebiet befuhren. Die Übertretungen nach dem Forst- und Jagdgesetz wurden zur Anzeige gebracht. Bei kürzlich durchgeführten Kontrollen wurden bereits mehrere Skifahrer im Bereich einer Wildfütterung im Gebiet Hochjoch angehalten.

Skifahren im Wald grundsätzlich zulässig

Das Abfahren mit Skiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen laut Polizei nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Darunter ist jener Bereich zu verstehen, der von der Bergstation erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss. Jedenfalls aber ein Bereich von 500 Metern zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder markierter Abfahrt. Ansonsten ist Skifahren oder Snowboarden dem Betreten des Waldes gleichgestellt und somit im Wald grundsätzlich zulässig, wenn nicht andere Befahrungs- oder Betretungsverbote gelten.

(red)

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