1. Februar 2008 06:03; Akt.: 1.02.2008 06:03

Grenzen für Strafvollstreckung fallen bald

Ignorieren sollte man das Schreiben aus dem Ausland nicht. Ignorieren sollte man das Schreiben aus dem Ausland nicht. - © Bilderbox
“Spätestens ab März wird man als Österreicher kaum noch um das Bezahlen von ausländischen Verkehrsstrafen herumkommen”, so Dominik Tschol, Jurist beim ÖAMTC in Dornbirn.

 (3 Kommentare)

Ab dem 1. März gilt die EU-weite Vereinbarung: Drückt man im Ausland zu sehr aufs Gas oder wird wegen anderer Straßenverkehrsdelikte erwischt, bekommt man ein paar Wochen später einen Strafbescheid ins Haus, den man bezahlen muss. „Ignoriert man die Aufforderung, wird es noch teurer“, warnt Tschol. Wichtig zu wissen: Der Brief der ausländischen Behörde muss in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem der Delinquent wohnt. Einen ungarischen Brief muss man demnach nicht beachten. Nur Italien und Deutschland haben das Abkommen bisher nicht ratifiziert. „Als Vorarlberger muss man deswegen aber nicht glauben, dass man die deutschen Strafen nicht bezahlen muss, hier gibt es bereits ein Verwaltungsabkommen über die Vollstreckung ab 25 Euro“, klärt der ÖAMTC-Jurist auf.

Gesetz umgangen

Die deutschen Behörden sind kreativ: Parkt man in Lindau falsch und bekommt einen Strafzettel über 15 Euro, müsste man diesen zwar theoretisch nicht bezahlen, erhält aber ein paar Wochen später einen Bußgeldbescheid, die Strafe wird dann auf mindestens 25 Euro angehoben. „Damit stellen unsere Nachbarn sicher, dass man die Strafe auf jeden Fall bezahlen muss. Die Österreicher machen es umgekehrt allerdings genauso“, so Tschol. In Italien gilt: bis das Abkommen - vermutlich im Herbst - ratifiziert ist, kann man den Strafbescheid ignorieren. Schwierig wird es allerdings, wenn man wieder in das Land einreist und gestoppt wird. Dann kann die Polizei die ausstehende Strafe eintreiben, notfalls unter Beschlagnahmung des Wagens. Gleiches gilt für unser Nachbarland Schweiz. „Als Burgenländer kann man vermutlich den Schweizer Bußgeldbescheid ignorieren, als Vorarlberger wird das schwierig“, meint der Verkehrsjurist.

Kleiner Erfolg

Einen kleinen Erfolg für die Autofahrer gibt es allerdings zu vermelden. Das Gesetz ist nur auf jene Delikte anwendbar, die ab dem 1. März 2008 begangen werden. „Der ÖAMTC konnte erreichen, dass es für Strafbescheide, die vor diesem Datum zugestellt werden, keine rückwirkende Vollstreckung gibt“, sagt Hugo Haup­fleisch, ÖAMTC-Chefjurist.

Kritik und Kontakt

Rechtsberatung kontaktieren
Die meisten europäischen Länder verweigern immer noch die Bekanntgabe von Fahrzeughaltern und -lenkern. Daher kann gegen diese Verkehrssünder gar kein Strafverfahren durchgeführt werden. „Während also österreichische Kraftfahrer den ausländischen Behörden praktisch ans Messer geliefert werden, können Ausländer österreichischen Radarboxen weiterhin die lange Nase drehen“, kritisiert der ÖAMTC. Nach Erhalt eines ausländischen Strafbescheids sollte man vor jedem weiteren Schritt die Rechtsberatung des ÖAMTC unter der Telefonnummer (01) 71199-1530 kontaktieren.


Artikel weiterempfehlen

Ihre Meinung Kommentare filtern  | 
KOMMENTARE FILTERN Optionen ausblenden  X


Please enter a title and content
 

HTML-Version von diesem Artikel

Mehr auf VOL.at
UN-Sicherheitsrat trifft sich nach Syrien-Massaker
Der UNO-Sicherheitsrat wird sich nach Angaben von Diplomaten noch am Sonntag treffen, um über das Massaker im syrischen [...] mehr »
Syriens Führung dementiert Beteiligung an Massaker
Die syrische Führung hat jegliche Verantwortung für das Massaker in der Stadt Houla im Zentrum des Landes mit mehr als [...] mehr »
Skurriler Urnenstreit zwischen Ungarn und Rumänien
Nationalisten aus Ungarn wollen die sterblichen Überreste eines ihrer Helden in Rumänien zu Grabe tragen - aber die [...] mehr »
Giftattacken-Serie auf afghanische Mädchenschulen
Erneuter Anschlag auf eine Mädchenschule in Afghanistan: Rund 45 Schülerinnen sind mit Vergiftungserscheinungen ins [...] mehr »
80.000 demonstrierten in Tiflis gegen Präsidenten
In der Kaukasusrepublik Georgien haben etwa 80.000 Menschen gegen Präsident Saakaschwili protestiert. Zu der [...] mehr »
Mehr Meldungen »
Psst... Box

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neuen Nutzer registrieren

Anmelden oder Registrieren
um Profile zu verknüpfen

{username} registrieren Sie sich jetzt neu auf VOL, um Ihr Facebook-Profil mit einem neuen Benutzer zu verknüpfen ODER klicken Sie auf Anmelden wenn Sie bereits einen VOL-Benutzer haben.


muss eine gültige E-Mail-Adresse sein


Bitte max. 32 Zeichen verwenden


Mindestens 6 Zeichen





Sie haben bereits einen VOL-Benutzer? Anmelden

Bestehendes VOL-Profil verknüpfen

melden Sie sich mit Ihrem VOL-Benutzer an ODER klicken Sie auf Neu Registrieren .


Passwort vergessen

Sie haben noch keinen VOL-Benutzer? Neuen Benutzer registrieren