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Grasser-Prozess fix – Anklage von OLG Wien genehmigt

Der Ex-Finanzminister muss vor Gericht
Der Ex-Finanzminister muss vor Gericht ©APA (Archiv/Schlager)
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere in der Causa Buwog-Provision und Provision beim Linzer Terminal Tower genehmigt und die Anklageeinsprüche abgewiesen.

Dies teilte das OLG Wien am Donnerstag mit. Damit ist der Weg frei zu einem Prozess vor einem Schöffengericht, bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber der APA.

In dem Anklagepunkt “Auswahl der Investmentbank für die Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes” wurde das Verfahren gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte hingegen vom OLG eingestellt. Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet.

15 Angeklagte bei Buwog, Linzer Tower

Gemäß der vom OLG Wien genehmigten Anklage müssen sich 15 Personen vor Gericht verantworten. Neben Ex-Finanzminister Grasser sind dies u.a. der Lobbyist Peter Hochegger, Grassers Trauzeuge und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, Ex-Immofinanz-Generaldirektor Karl Petrikovics, der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer.

Als einziger ausgeschieden aus dem Kreis der Angeklagten ist Grassers früherer Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht, weil er nur in einem Komplex angeklagt war, nämlich bei der Erteilung des Zuschlags bei der Auswahl eines Investmenthauses für den nachfolgenden Verkaufsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften, wo das Verfahren vom OLG Wien eingestellt wurde.

Die Vorwürfe lauten auf Untreue beziehungsweise Beteiligung daran und Bestechung. Bei Untreue in dieser Höhe – die Buwog-Provision machte fast 10 Mio. Euro aus – liegt die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Haft.

Darstellung des Buwog-Verkaufs 2004 mit VorwŸrfen gegen Grasser und Lobbyisten Meischberger und Hochegger GRAFIK 0422-17, Format 88 x 140 mm
Darstellung des Buwog-Verkaufs 2004 mit VorwŸrfen gegen Grasser und Lobbyisten Meischberger und Hochegger GRAFIK 0422-17, Format 88 x 140 mm ©Darstellung des Buwog-Verkaufs 2004 mit VorwŸrfen gegen Grasser und Lobbyisten Meischberger und Hochegger GRAFIK 0422-17, Format 88 x 140 mm

Prozess “nicht vor Sommer” erwartet

Nachdem das OLG Wien nun die Anklage gegen Ex-Finanzminister Grasser großteils genehmigt hat, wird ein Prozess vor einem Schöffengericht am Landesgericht für Strafsachen in Wien stattfinden. “Es ist ein umfangreicher Akt, das Oberlandesgericht Wien hat einige Monate gebraucht um zu entscheiden”, sagte OLG-Sprecher Reinhard Hinger zur APA. Er erwarte den Start der Hauptverhandlung nicht vor Sommer.

Die Entscheidung des OLG Wien über die Anklageeinsprüche umfasst 167 Seiten, die ursprüngliche Anklage – verfasst von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – hat über 800 Seiten. Der Prozess wird vor einem Schöffengericht mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden. Die Richter dürfen bisher noch nicht in der Causa tätig gewesen sein.

Eine Anklage gegen einen früheren Minister einer Bundesregierung sei in der österreichischen Justiz zwar nicht erstmalig, aber so etwas passiere eher selten, meint Hinger.

Neben Grasser angeklagt sind die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger, der Immobilienunternehmer und Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der Ex-Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich, Ludwig Scharinger, RLB-Vorstandsdirektor Georg Starzer, Meischbergers früherer Anwalt Gerald Toifl, Führungskräfte des Baukonzerns Porr, ein Salzburger Jurist und ein Schweizer Vermögensberater – insgesamt sind es 15 Angeklagte.

In dem Polit-Wirtschaftskrimi stehen Grasser, ein früherer FPÖ-Politiker, der später in Diensten der ÖVP tätig wurde, sowie dessen Trauzeuge Walter Meischberger, ein weiterer ehemaliger Freiheitlicher Spitzenfunktionär, im Blickpunkt. Es geht um den Vorwurf der Bestechung bzw. Geschenkannahme durch einen Amtsträger, nämlich Grasser, sowie um Untreue auf Seiten der Bestechenden bzw. Beteiligung daran. Der damalige Finanzminister soll sich beim Privatisierungsverfahren der Bundeswohnbaugesellschaften und bei einer Entscheidung über einen Mietvertrag der Finanzbehörde im Linzer Terminal Tower bestechen haben lassen sollen, so der Vorwurf. Meischberger und Hochegger sollen Grassers Mittelsmänner gewesen sein, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech soll als Immo-Experte bei den Deals geholfen haben. Alle bestreiten die Vorwürfe, für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) durch Grasser im Jahr 2004 floss eine damals geheime Zahlung von fast 10 Mio. Euro – 1 Prozent des Kaufpreises – von der im Bieterverfahren siegreichen Immofinanz nach Liechtenstein. Grasser soll sein Insiderwissen als Minister ausgenutzt haben, um – über den Umweg von Hochegger und Meischberger – den entscheidenden Tipp zu geben und sich selber mit Schmiergeld zu bereichern. Die Provision ging an Hochegger und Meischberger, das Geld floss über Zypern nach Liechtenstein. Grasser bestreitet, von dem Geld profitiert zu haben.

In der zweiten Causa geht es um die Einmietung der oberösterreichischen Finanz- und Zollämter im Linzer Terminal Tower im Jahr 2006. Das Hochhaus am Linzer Hauptbahnhof war ein Gemeinschaftsprojekt von Porr, Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing. Damals floss eine “Vermittlungsprovision” von 200.000 Euro via Hochegger an Meischberger, der das Geld nach Liechtenstein transferierte. Dort landete es auf jenen drei Konten, wo schon der Großteil der Buwog-Millionenprovision hingeflossen war. Die Zahlung soll Schmiergeld für die Entscheidung des Finanzministers gewesen sein, dass sich die Finanz im Gebäude einmietet, so der Vorwurf. Auch hier bestreitet Grasser die Vorwürfe.

(APA)

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