Dem Senat seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Entscheidung bewusst, erläuterte Richterin Marion Hohenecker den Beschluss. Im Beweisverfahren werde mit der Abtrennung von Verfahrensteilen darauf Rücksicht genommen, kündigte sie an.
Der Angeklagte “steht mit beiden Beinen im Berufsleben”, hatte der Anwalt argumentiert. Er müsse arbeiten, um seinen und den Unterhalt der Familie zu bestreiten. “Die weitere Teilnahme würde seine berufliche und finanzielle Existenz gefährden.” Sein Mandant sei schließlich nicht wegen eines Verbrechens angeklagt.
Der betreffende Mandant ist der Zehntangeklagte und wegen Beitragstäterschaft zum Vergehen der Untreue und der Bestechung in der Causa Linzer Terminal Tower angeklagt. Dabei soll Schmiergeld in Höhe von 200.000 Euro an Grasser und seine Vertrauten für dessen Zustimmung zur Einmietung der Finanzbehörde in den Büroturm geflossen sein. Der Betreffende war früher für die Terminal Tower Immobilien Gesellschaft und die Erste Leasing tätig.
Streit um belastendes E-Mail von Toifl
Der Verteidiger des mitangeklagten Gerald Toifl, der früher selber Anwalt war und Walter Meischberger vertreten hatte, beantragte am Donnerstag die Beseitigung eines von der Staatsanwaltschaft gestern präsentierten E-Mails seines Mandanten, das auch in der Anklageschrift zitiert ist. Hinsichtlich dieser Unterlage bestehe ein Beweisverwertungsverbot, so der Verteidiger.Staatsanwalt Alexander Marchart konterte, die rechtlichen Ausführungen des Anwalts träfen auf diesen Fall nicht zu. Es gehe hier um Toifls eigene Worte, die er sich auch vorhalten lassen müsse, weil er dringend tatverdächtig sei.
Es geht um das E-Mail von Toifl, das dieser – damals Anwalt von Meischberger – am 19. September 2009 an seinen Kanzleikollegen schrieb. Zuvor war ein Artikel des Journalisten Ashwien Sankholkar im Magazin “Format” über den Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung erschienen. Toifl schrieb: “Habe do auf fr nacht mit meischberger (ex-fpoe) und grasser verbracht, ergebnis war selbstanzeige fuer meischi……hintergrund ist top-story im format dieser woche, dazu wuerde ich zum kauf buwog gerne auch deine strafrechtliche meinung wissen, lies die mal die geschichte vom sankholkar, sie stimmt, betrug, amtsmissbrauch, untreue, eigene straftatbestaende im vergabeverfahren? da rollt einiges auf uns zu….”
Fink (ORF) über den BUWOG-Prozess
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